MPU Eintrag bald gelöscht, wie bekomme ich den Führerschein?
Mein MPU Eintrag lässt sich im Oktober nächsten Jahres löschen. Wie läuft es nun mit meinem Führerschein ab? Muss ich komplett einen neuen machen oder könnte er mir auf Antrag wieder zugeteilt werden ? Bzw. muss man nur eventuell eine Prüfung ablegen ?
3 Antworten
Ein halbes Jahr Fahrpraxis und danach 15 Jahre keine Fahrerlaubnis sind ein Garant für eine neue Prüfung. Fahrstunden sind m. W. nicht explizit vorgeschrieben, um die wirst du aber praktisch nicht herumkommen.
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre [...] bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
§ 20 Abs. 4 FeV
Ja ich weiß, dachte lediglich dass die Tilgungfrist sich sonst verlängert.
Kommt drauf an, wie lange der Vorfall für die MPU her ist. Da gibt es keine festen Grenzen. Man ist ein wenig auf das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde angewiesen.
Nach zehn Jahren wird in der Regel eine neue Prüfung (keine neue Ausbiildung) gefordert.
Im Oktober wären es 15 Jahre, 10 Jahre nach Vorfall sowie 5 Jahre Tilgungsfrist, sodass eine Löschung beantragt werden kann.
Beantrage Dir bitte vor einen möglichen Antrag auf FE-Ersterteilung zunächst einmal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister für Deine Strafakte "Zur Vorlage bei der Führerscheinstelle", und lasse Dir das ganze zur persönlichen Einsicht dann erst mal ans Amtsgericht senden.
Hole Dir zudem auch vorab zur passenden Zeit auch noch einen entsprechenden Auszug aus Deiner Fahreignungsakte (FAER)
Sofern in diesen beiden Registern wirklich etwas die Tilgungs- / bzw. Nachverwertungsverbotsreife erreicht, so wird das jeweils von Amst wegen automatisch in den jeweiligen Registern vorgenommen.
Ansonsten wirst Du dann sehr wahrscheinlich sowohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung noch mal neu ablegen müssen, ohne jedoch wie bei einem Erstantrag auch erneut die ganzen Pflicht-Mindeststunden noch mal neu (kostenpflichtig) in der Fahrschule absolvieren zu müssen.
Ein paar Teststunden Praxis wirst Du aber fahren müssen, damit die Fagrschule zumindest eine mögliche Prüfungsreife bestätigen kann.
Ich habe bereits mir meinen FAER Auszug geben lassen. Zudem auch mein Führungszeugnis. In diesem ist nichts hinsichtlich des Deliktes vermerkt. Im FAER wie gesagt der Entzug der Fahrerlaubnis mit löschungsdatum im Oktober.
Im normalen Führungszeugnis steht davon auch nichts drin.
Beantrage einfach ein behördliches Führungszeugnis mit dem Zweck "Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde", und lasse es zur Führerscheinstelle schicken. Danach etwa 2-4 Wochen warten und anschließend bei der FSST konkret anfragen nach der Möglichkeit auf FE-Neuerteilung.
SO hatte ich das ganze gemacht, allerdings habe ich den Registerauszug über das Amtsgericht laufen lassen. (auch wenn manch ein mich hier ständig belästigender Stalker ständig anderes behauptet)
Danach sagt Dir die FSST, wie Du eine FE neu erlangen kannst. Bei mir wird lediglich eine praktische + theoretische Prüfung neu verlangt.
zunächst einmal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister für Deine Strafakte
Privatpersonen erhalten keinen Auszug aus dem Bundeszentralregister, sie können höchstens ein Führungszeugnis beantragen.
Was Du meinst ist ein Führungszeugnis, mehr gibt es nicht. Wie das mit der Auskunft geht kannst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__42.html
nachlesen.
nachlesen
und verstehen solltest DU echt mal, was ich schreibe. Was ist an einem BZRG-Auszug nach Belegart P nicht zu verstehen zur persönlichen Einsicht beim Amtsgericht vor Weiterversand an diejenige Behörde für die es ausgestellt wurde?
Und damit ab auf die Ignorierliste.
Was ist an einem BZRG-Auszug nach Belegart P nicht zu verstehen
Ich verstehe das sehr gut, nur Du nicht, denn es gibt keinen BZR-Auszug nach Belegart P.
Das was Du meinst nennt sich Führungszeugnis, wie ich bereits in meinem ersten Kommentar schrieb. Was das ist kannst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000601306
nachlesen. Achte besonders darauf was die Inhalte eines Führungszeugnisses angeht. Wenn Du es nicht verstehst erkläre ich Dir auch den Unterschied.
Ok danke! Die Neuerteilung jedoch erst nachdem löschen beantragen oder ?