einmaliger cannabis kauf?

11 Antworten

Auch als sehr sporadischer Kiffer kannst du einem CSC beitreten, der Mitgliedsbeitrag wird sich an der monatlichen Abnahmemenge orientieren, so dass du keinen finanziellen Nachteil im Vergleich zum Kauf beim Dealer hast, aber den Vorteil, Anbau und Ernte kontrollieren zu können. Die einzig nun (halb)legale Erwerbsquelle ist der Eigenanbau, entweder privat oder gemeinschaftlich in einem CSC. Alles andere bleibt weiterhin illegal.

Nur wenn du einen Kollegen hast der Weed anbaut.


aXXLJ  02.07.2024, 11:14

Die Abgabe, die Weitergabe, bleibt illegal

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Der Verkauf ist nach wie vor illegal und wird verfolgt. Der Kauf von bis zu 25 g selbst beim illegalen Dealer bleibt aber straffrei sagt das CanG. Insofern kann auch kein Käufer mehr durch die Polizei gezwungen werden, den Dealer zu verraten.


Lubitz12321  06.07.2024, 16:44
Der Kauf von bis zu 25 g selbst beim illegalen Dealer bleibt aber straffrei sagt das CanG

Wo?

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Hamburger02  06.07.2024, 16:53
@Lubitz12321

KCanG §34 Strafvorschriften, Absatz 1, Ziffer 12a:

§ 34 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
.....
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 12

a) mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag erwirbt oder entgegennimmt,.....

Das heißt im Umkehrschluss, dass der Erwerb von weniger als 25 g straffrei ist.

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Hamburger02  06.07.2024, 16:58
@Lubitz12321

Nein, §2 bezieht sich nicht speziell auf Anbauclubs. Der gilt allgemein. Die Regeln für Anbauclubs stehen erst ab §11 im Gesetz. §2 gilt ganz allgemein.

Ist aber auch irgendwie logisch...wenn der Besitz, unabhängig davon, wo er herkommt, nun erlaubt ist, dass man dann auch den Erwerb unabhängig wo, gleich behandelt.

Das Beschaffen (klauen) von Cannabis wird aber weiterhin bestraft.

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Hamburger02  06.07.2024, 18:24
@Lubitz12321

Um bestraft zu werden, muss es einen Paragraphen geben, gegen den man verstößt. Den gibt es aber nicht mehr.

Ist ja auch Sinn der neuen Gesetzgebung: der Endkonsument soll nicht mehr kriminalisiert werden und frei kiffen dürfen. Ursprünglich wollte Lauterbach auch den Handel freigeben. Da haben ihm aber die Jursisten in Brüssel und den Ländern in die Suppe gespuckt. Deshalb und weil der Schwarzmarkt auf Dauer ausgetrocknet werden soll, ist der Kauf straffrei, aber der Verkäufer macht sich nach wie vor strafbar.

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Lubitz12321  06.07.2024, 18:54
@Hamburger02
Um bestraft zu werden, muss es einen Paragraphen geben, gegen den man verstößt.

Noch soeine Theorie-Praxis Schere. Siehe das BGH-Urteil zur 'nicht geringen Menge' die direkt konträr zum legalen Besitz steht, und da gibt es auch keinen Puffer für Geldstrafen etc.

Heißt jemand schwärzt dich an du hättest zu viel zu Hause, die Polizei durchsucht dich, findet 50g, testen es und finden mehr als 7,5g THC und du sitzt direkt ein.

Nicht das die aktuelle Regierung daran etwas ändern könnte, kann sie natürlich 😂

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Hamburger02  06.07.2024, 19:16
@Lubitz12321
Heißt jemand schwärzt dich an du hättest zu viel zu Hause,

Wer zu viel zu Hause hat und seine Klappe nicht halten kann, müsste schon alleine wegen Dummheit bestraft werden.

Letztlich wird man insgesamt abwarten müssen, wie sich die Justiz auf die neue Rechtslage einschießt und welche Grundsatzurteile fallen werden.

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Lubitz12321  06.07.2024, 19:17
@Hamburger02

Ja ne, es reicht schon wenn es einfach irgendwer aus dem Blauen behauptet 😂

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Hamburger02  06.07.2024, 19:18
@Lubitz12321

Den würde ich wegen Verleumdung anzeigen, weil ich gar nichts zu Hause habe.

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Hamburger02  06.07.2024, 19:24
@Lubitz12321

Da bin ich auch mal gespannt, denn an sich müsste sich die Praxis der Polizei für allzuschnelle Hausdurchsuchungen ändern. Früher genügte in der Tat schon der Anfangsverdacht, dass man einen Krümel zu Hause haben könnte, um eine Durchsuchung zu veranlassen. Das kann jetzt schon mal nicht mehr als Begründung herhalten und das BTM als Grundlage für Gefahr im Verzug ist ja nun auch weggefallen.

Andererseits....den Bayern würde ich alles zutrauen, bis sie dann vom Verfassungsgericht wieder gestoppt werden. In Hamburg hätte ich da weniger Bedenken.

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Lubitz12321  06.07.2024, 19:26
@Hamburger02

Ich kann nur von meiner Warte im (offiziellen) Bayern sprechen. Ich sag dir da wird gefilzt werden wie immer, und wenn man gegen einzelne Beamte Anzeige erstattet werden die halt versetzt mangels unabhängiger Exekutiv-Kontrolle.

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Hamburger02  06.07.2024, 19:34
@Lubitz12321
und wenn man gegen einzelne Beamte Anzeige erstattet werden

Alte Juristenweisheit betreffs Dientsaufsichtsbeschwerden:

formlos, fristlos, sinnlos

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Ja, auf dem Schwarzmarkt

Nein, außer Eigenanbau und Mitgliedschaft in einem CSC gibt es lediglich die ärztliche Verschreibung von Cannabis auf legalem Weg.

Abgabe, Weitergabe, Veräußerung, Verschenken von Cannabis bleibt auch weiterhin illegal.