Dürfen Sanitäter das?

DocPsychopath  23.01.2025, 17:38

Aha. Und wo steht diese Strafbarkeit?

SvetaAkhatova 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 17:42

Angeblich im Stafgesetzbuch 174c angeblich

5 Antworten

Hallo,

strafbar nach §174c StGB ist es sicherlich nicht gewesen, da er dir nur deine Visitenkarte gegeben hat. Aber es mag sein, dass in den Arbeitsverträgen bei Rettungsdiensten so etwas ausgeschlossen ist. Das weiß ich aber nicht.

Ich persönlich finde es nur komisch und würde es - sehr wahrscheinlich - nicht tun. Aber wer weiß, wenn die Patientin wirklich so sympathisch ist...

Lieben Gruß
clown999


ruza2808  23.01.2025, 18:24

Richtig 👍😎

Solange er nicht während Du Hilfe benötigst mit Dir Sex hat und dadurch Deine Unerlegenheit ausnutzt sondern Du seine Nummer hattest und ihn danach (!) angerufen hast sollte das nicht das Problem sein. (Bin aber kein Jurist und kann das nicht versprechen.)


SvetaAkhatova 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 17:38

Danke schön.

Wenn er (D)eine Notlage ausgenutzt hätte, wäre das nicht okay, aber so sehe ich da kein Problem/keine Verfehlung.


SvetaAkhatova 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 17:43

Danke sehr

Das liegt nicht am dem Beruf sondern NUR daran das er dich sympathisch gefunden hat und einfach den Moment genutzt hat, daß er dich vielleicht wieder sehen kann ( unter normalen Umständen). So was ist für mich Schicksal, und freu dich einfach darüber. 👍😎🍀


Das ist ja Quatsch.

Es ist doch nicht unter der Behandlung geschehen, du Witzbold. Oder hat er dir im RTW unter das Höschen gelangt? Das ist damit natürlich gemeint. Und nicht, dass Gesundheitspersonal mönchisch leben müsste.