60 euro Strafe für Rauchen im Zug?

5 Antworten

Nach meinem Kenntnisstand wird das Rauchen im Zug maximal als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Es wird dann ein Bußgeld in häufig dreistelliger Höhe fällig (§ 5 BNichtrSchG, § 36 OWiG). Zudem kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Sowohl Bußgelder als auch Forderungen der Bahn werden aber bei Nichtzahlung immer höher. Im einen Fall droht am Ende Erzwingungshaft, im anderen Fall Inkasso, Schufa-Eintrag, Klage.

Problematisch wird es übrigens, wenn durch das Rauchen (z. B. auf der Zug-Toilette) ein Rauchmelder ausgelöst wird. Dann erkennt der Lokführer, dass im Zug der Rauchmelder ausgelöst wurde und muss sofort anhalten. Wenn kein Personal zur Klärung im Zug ist, muss der Lokführer, bevor er nach hinten geht, erstmal die Strecke sperren lassen und den Notfallmanager der Bahn und die Feuerwehr verständigen. Und die ganzen Kosten hat der Raucher zusätzlich zu seinem Bußgeld zu entrichten.

Woher ich das weiß:Hobby

Nichtraucherschutz ist inzwischen wichtig. Zu Recht. Aber wenn Du meinst - warte - und riskiere, dass es mehr wird (Mahnung, Bearbeitung, ...)

du machst es so wie deine Kumpels- Du zahlst lieber sonst wird es teuer und sagst deinen Kumpels - das du ganz cool bist und nichts gezahlt hast.

oder du zahlst wirklich nichts und sagst ihnen später, das du doch eine rechnung bekommen hast und jetzt 40 € mehr zahlen musst- dann lachen sie dich aus und erzählen dir den ganzen Tag das sie viel Cooler sind und nichts gezahlt haben.

Wer nicht bezahlt bekommt ein Besonderes Hotel (Ordnungshaft).

Also im Zug rauchen muss jetzt nicht unbedingt sein …..