Was tun bei defektem Erotikartikel?

5 Antworten

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Du darfst einen Ersatz erwarten wenn eine defekt vorliegt. Egal ob Hygieneartikel oder nicht.

Umtauschen Nein. Ersatz = Ja.

In dem Fall tritt die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung ein. Der Anbieter ist verpflichtet, nachzubessern (Reparatur) oder Ersatz zu liefern (wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich). Dabei ist es unerheblich, ob die Verpackung geöffnet wurde oder ob es sich um einen Hygieneartikel handelt, da der Mangel erst mit Inbetriebnahme erkannt werden konnte.

Ich würde mit Hinweis auf die Sachmängelhaftung schriftlich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (liegt im Ermessen des Verkäufers) bestehen.

Garantie? Eine Garantieleistung erstreckt sich nicht ausschließlich auf Rückgabe. Vielmehr bleibt es dem Verkäufer überlassen, wie er die Garantieleistung abwickelt. Das kann, muss aber nicht, die Rücknahme sein.


Multistuff 
Beitragsersteller
 18.01.2021, 10:41

Grundsätzlich möchte ich eine Ersatzlieferung. Aber selbst diese verweigert der Online-Shop mit der Begründung, das Hygieneartikel nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.

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Was können wir jetzt tun?

Den Händler mal auf den § 434 BGB und auf seine Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate hinweisen, die kannn er nämlich nicht ausschließen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Leider fallen erotikspielzeuge unter sog. Hygieneartikel und sind vom Gesetz her vom Umtausch ausgeschlossen. Leider müsst ihr die bittere Pille schlucken und hinnehmen.


Multistuff 
Beitragsersteller
 18.01.2021, 10:39

Hygieneartikel schön und gut. Aber wenn ich viel Geld dafür zahle muss der Artikel ja auch funktionieren, oder? Und ohne die versiegelte Verpackung zu öffnen und die Batterien einzulegen, kann ich den Artikel ja nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen.

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Ratefuchs007  18.01.2021, 11:11
Leider fallen erotikspielzeuge unter sog. Hygieneartikel und sind vom Gesetz her vom Umtausch ausgeschlossen

Es geht hier nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation.

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MrManu97  18.01.2021, 11:14
@Ratefuchs007

Wenn in den AGB's von dem Online Versandhändler steht dass solche Artikel, sobald ihr Hygienesiegel aufgebrochen wurde, vom Umtausch/Reklamation ausgeschlossen sind, dann ist das nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB vollkommen okay wenn die sich da nicht mehr melden.

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Ratefuchs007  18.01.2021, 11:27
@MrManu97

Das sieht der Gesetzgeber zum Glück anders, da Du hier wieder den Widerrufsfall ansprichst.

Es geht hier aber nicht um einen Widerruf, sondern um eine Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung.

Und da solltest Du Dir mal den § 434 BGB ansehen, die Sachmängelhaftung lässt sich nämlich auch bei Hygieneartikeln nicht ausschließen.

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NonNam  18.01.2021, 17:20
@MrManu97

Entschuldige bitte, aber Deine Antwort ist kompletter Unfug. Dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, mag ja sein. Aber die Sachmangelhaftung lässt sich so nicht ausschliessen.

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