Was tun bei defektem Erotikartikel?
Hallo,
ich habe meiner Freudin ein elektrisches Sexspielzeug gekauft. Wir wollten es natürlich ausprobieren und haben die versiegelte Verpackung geöffnet (wohl wissend, dass die Rückgabe damit ausgeschlossen ist).
Leider ist die Vorfreunde schnell in Frustration umgeschlagen. Wir haben mehrere Batterien ausprobiert aber es tut sich nichts.
Wir haben den Verkäufer, einen großen Online-Versand für Erotikartikel, daraufhin angeschrieben.
Die Reaktion des Online-Händlers: Wenn das Siegel der Verpackung beschädigt ist, wird der Artikel nicht zurück genommen. Auf unsere Argumentation, dass der Artikel nicht wie beschrieben funktionsfähig ist, wurde überhaupt nicht eingegangen.
Was können wir jetzt tun?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mooncrash/1683041863655_nmmslarge__174_76_278_278_34058f897ba27c25a604e2b6de767922.jpg?v=1683041864000)
Du darfst einen Ersatz erwarten wenn eine defekt vorliegt. Egal ob Hygieneartikel oder nicht.
Umtauschen Nein. Ersatz = Ja.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Catfish1980/1609419579769_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.jpg?v=1609419580000)
In dem Fall tritt die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung ein. Der Anbieter ist verpflichtet, nachzubessern (Reparatur) oder Ersatz zu liefern (wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich). Dabei ist es unerheblich, ob die Verpackung geöffnet wurde oder ob es sich um einen Hygieneartikel handelt, da der Mangel erst mit Inbetriebnahme erkannt werden konnte.
Ich würde mit Hinweis auf die Sachmängelhaftung schriftlich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (liegt im Ermessen des Verkäufers) bestehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Garantie? Eine Garantieleistung erstreckt sich nicht ausschließlich auf Rückgabe. Vielmehr bleibt es dem Verkäufer überlassen, wie er die Garantieleistung abwickelt. Das kann, muss aber nicht, die Rücknahme sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Was können wir jetzt tun?
Den Händler mal auf den § 434 BGB und auf seine Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate hinweisen, die kannn er nämlich nicht ausschließen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrManu97/1480683246852_nmmslarge__253_0_1200_1200_85b1c55638a27bd77168049263c4682f.jpg?v=1480683247000)
Leider fallen erotikspielzeuge unter sog. Hygieneartikel und sind vom Gesetz her vom Umtausch ausgeschlossen. Leider müsst ihr die bittere Pille schlucken und hinnehmen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hygieneartikel schön und gut. Aber wenn ich viel Geld dafür zahle muss der Artikel ja auch funktionieren, oder? Und ohne die versiegelte Verpackung zu öffnen und die Batterien einzulegen, kann ich den Artikel ja nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Leider fallen erotikspielzeuge unter sog. Hygieneartikel und sind vom Gesetz her vom Umtausch ausgeschlossen
Es geht hier nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrManu97/1480683246852_nmmslarge__253_0_1200_1200_85b1c55638a27bd77168049263c4682f.jpg?v=1480683247000)
Wenn in den AGB's von dem Online Versandhändler steht dass solche Artikel, sobald ihr Hygienesiegel aufgebrochen wurde, vom Umtausch/Reklamation ausgeschlossen sind, dann ist das nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB vollkommen okay wenn die sich da nicht mehr melden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Das sieht der Gesetzgeber zum Glück anders, da Du hier wieder den Widerrufsfall ansprichst.
Es geht hier aber nicht um einen Widerruf, sondern um eine Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung.
Und da solltest Du Dir mal den § 434 BGB ansehen, die Sachmängelhaftung lässt sich nämlich auch bei Hygieneartikeln nicht ausschließen.
Grundsätzlich möchte ich eine Ersatzlieferung. Aber selbst diese verweigert der Online-Shop mit der Begründung, das Hygieneartikel nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.