Keine Warenretoure, da Versiegelung entfernt wurde?

5 Antworten

Tatsächlich zeigt sich Amazon nach meiner Erfahrung sehr kulant, auch bei der Rücksendung von CDs und DVDs. Es macht einfach zu viel Aufwand zu prüfen, wer etwaige Kratzer verursacht hat. Und wenn dein Player eine DVD nicht lesen kann, wirst du sie ja vermutlich auch zurückschicken wollen.

Probiers doch einfach und schau, was passiert. Das "Risiko" würde ich auf jeden Fall eingehen.

I

Kein Geschäft, tauscht CDs, DVDs etc. umtauscht. Da würde so manch einer die CD etc. kopieren und wieder zurückgeben. Und wer kauft dann entsiegelte CDs.

Ich weiß nicht was Du bestellt hast, aber ist tatsächlich die Beschreibung nicht richtig oder gefällt Dir der Artikel nicht? Da ist ein Unterschied.,


Dorie2009  12.12.2018, 14:55

Bei Sachmängel hast Du eine Gewährleistung. Wer will schon Dinge haben die nicht funktionieren oder wie gebraucht aussehen. Da gebe ich den anderen Recht 😀

Du hast Gewährleistungsrechte, diese haben nichts mit einem Rücktrittsrecht oder mit einer Garantie zu tun und hängen nicht von einem Siegel ab.

Wenn Sie die Produktschlüssel in Steam eingeben, machen Sie sich strafbar.

Und nun hab ich eben bemerkt, dass er nicht der Beschreibung entspricht...

Kannst Du das etwas näher spezifizieren? Wenn der Verkäufer das zu vertreten hat, handelt es sich um einen Sachmangel. Das beschädigte Siegel ist dann unbeachtlich.


verreisterNutzer  12.12.2018, 15:16

Bei der Artikelbeschreibung stand lediglich "NEU". Die Konsole hat jedoch einige Mikrokratzer und die OVP hat so manche Risse und Dellen :/ Ich war mir auch unsicher, ob der Artikel überhaupt neu ist, weil so komische Schlieren auf dem Bildschirm sind

RobertLiebling  12.12.2018, 15:23
@verreisterNutzer
die OVP hat so manche Risse und Dellen

Das ist kein Mangel; die Verpackung soll den Inhalt schützen und muss dazu Stöße etc. absorbieren - was durchaus zu Beschädigungen an der Verpackung führen kann. Von der Notwendigkeit einer mangelfreien Verpackung schreibt das Gesetz nichts.

Mikrokratzer im Gehäuse beeinträchtigen nicht die Funktion und berechtigen daher regelmäßig höchstens zu einer Minderung des Kaufpreises, nicht jedoch zum Rücktritt vom Vertrag.

Die "komischen Schlieren auf dem Bildschirm" kommen nicht zufällig noch von einer dort aufgebrachten Schutzfolie?