kann ich meinen ex-Freund dafür anzeigen?

11 Antworten

Das ist nicht nur Körperverletzung, das ist ein sexueller Übergriff. §177 Strafgesetzbuch:

1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn 

1.

der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.

der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.

der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.

der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

"Die einfache Körperverletzung wird in § 223 StGB definiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit  Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Beispiele für eine einfache Körperverletzung sind Anspucken oder Kratzen. Auch wenn durch ein Anrempeln blaue Flecken verursacht werden, kann von einer einfachen Körperverletzung ausgegangen werden.

Eine Gesundheitsschädigung kann allerdings auch psychisch ausgelöst werden. Mobbing oder Psychoterror können beim Geschädigten zu einer psychischen Gesundheitsschädigung führen.

Eine einfache Körperverletzung zieht eine Strafe, die mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug belegt wird, nach sich. In „minder schweren“ Fällen wird oft lediglich eine Geldstrafe verhängt." Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/einfache-koerperverletzung/#:~:text=Die%20einfache%20K%C3%B6rperverletzung%20wird%20in,2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.

Ich würde sein Verhalten mit dem Würgen etc. ohne deine Einwilligung unter Leichter Körperverletzung verstehen. Ich würde da einfach mal mit deinen Eltern reden und ggf. eine Mail an die Polizei schreiben und ob das nun offiziel darunter fällt und wenn ja werden sowieso weitere Maßnahmen von der Polizei aus gemacht: Du wirst befragt etc.

Google mal selber nach dem Gesetzbuch (Oder bleibe auf der Seite, die ich verlinkt habe) und schaue dir die verschiedenen Aspekte an und überlege, ob das zutrifft und wenn ja geh zur Polizei!

Woher ich das weiß:Recherche

Die besagten Körperverletzungen und Beleidigungen kannst du natürlich anzeigen, inwiefern es dann zu einer Verurteilung kommt, kann Ich nicht beurteilen.


klimaschutz01  27.01.2021, 11:34
inwiefern es dann zu einer Verurteilung kommt

Wenn die FSin keine Beweise hat, höchstwahrscheinlich gar nicht.

Wenn sie Beweise hat, dann hibt es vermutlich eine Verurteilung.

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Du solltest dringend zu einem Psychologen gehen, damit du das verarbeiten kannst!

Hört sich nazistisch und gewaltig an, sowas hinterlässt spuren!

Denk an dich und versuche es mit einem Psychologen zu verarbeiten!

Gut suppi das du den Absprung geschafft hast, zeigt das du stark bist, bleibt wirklich weg von ihm, das würde immer schlimmer werden, also tue jetzt nur was für dich!

Alles gute🦋

Es hätte wenig Sinn ihn anzuzeigen, du hast wahrscheinlich keine Beweise und hättest somit keine Chance.

Niemand hat dich gezwungen mit ihm zusammen zu bleiben, du hättest dich jederzeit trennen können, von daher hast du das, was er getan hat, “geduldet“.