Ist das noch Notwehr gewesen?

17 Antworten

Hi, ich kann Deinen Freund verstehen. Ganz ehrlich.. der andere wollte es nicht anders. Er soll erstmal wieder nüchtern werden. Falls er im Krankenhaus kann sich Dein Freund ja entschuldigen.

Ich weiß wie es ist eine Kampsportart zu können. Man soll immer vorwarnen.

Hat Dein Freund in dem Sinne nicht gemacht, aber sich vorher sehr zurückgehalten.

Der ander e wird sich das hoffentlich merken.

Habe einen 11 jährigen Sohn. Kann dummerweise Jujizu, Wurde letzte Jahr von 3 Kindern 2 Klassen höher angegriffen. War damals einen Kopf kleiner.

Er hat vorgewarnt. Haben sie leider nicht ernst genommen.

Kampfdauer 2 Sekunden.

Er hört auf wenn der andere unten liegt. Er könnte mit einem Schlag jemanden ins Krankenhaus bringe.

Danach, Nie wieder Probleme in der SChule. Hat sich rumgesprochen.

Meine Ex 164cm, 48 Kilo kann auchch Kampfsport. Nicht mit ihr anlegen. Die Bewegungen sind so schnell. Man hat keine Chance.

Mario


ThisIsJustMeHH  25.10.2019, 17:39

"Ich weiß wie es ist eine Kampsportart zu können. Man soll immer vorwarnen." Was soll das bringen? Mal davon abgesehen das es nichts ändert.

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techniker68  25.10.2019, 18:03
@ThisIsJustMeHH

Sie lernen es so.Meser.

Kampfsport wird vor dem Gesetz als Waffe ausgelegt, Wie eine Pistole, Messer.

Das stimmt sogar.

Es gibt Griffe, an die Kehle wo dar andere nur umfällt und keine Luft mehr begommt. Du kannst Dir nicht vorstellen wie svhnell das heht. So schnell siehiet man nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=Wg1g_PtSkoE

Mein Kind macht Turniere. Nichts für schwache Eltern. Blaue 'Flecken sind da normal. Wie gesagt, echt hartes Ding. Meiner hat immerhin ein Turnier gewonnen. Der Kleinste in seinem Kurs.

Mario

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ThisIsJustMeHH  25.10.2019, 18:12
@techniker68

"Sie lernen es so.Meser." Das mag der Trainer deiner Kinder so tun aber das ist nix verpflichtendes.

"Kampfsport wird vor dem Gesetz als Waffe ausgelegt, Wie eine Pistole, Messer." Das ist ein Mythos der so unglaublich Hirnrissig und falsch ist. Wie kommt man darauf?

"Mein Kind macht Turniere. Nichts für schwache Eltern. Blaue 'Flecken sind da normal. Wie gesagt, echt hartes Ding. Meiner hat immerhin ein Turnier gewonnen. Der Kleinste in seinem Kurs."

Schön und gut ändert nichts daran dass du Unfug redest.

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Grinzz  26.10.2019, 10:39
@techniker68
Kampfsport wird vor dem Gesetz als Waffe ausgelegt, Wie eine Pistole, Messer.

Eine Waffe iSv § 224 StGB ist ein körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit dazu bestimmt und seinem Zustand zur Zeit der Tat nach geeignet ist, ernsthafte Verletzungen hervorzurufen. Diese Definition passt auf Pistolen, große Jagdmesser oder ähnliches. Aber Kampfsport ist weder ein körperlicher Gegenstand noch ist dessen Bestimmung die Verletzung von Menschen.

Kampfsport ist und war noch nie eine Waffe nach dem Gesetz. Das ist ein Märchen, das sich Kampfsportler immer erzählen damit sie "angeben" können sie würden eine Art Waffe führen und könnten nicht entwaffnet werden. Nichts als Blödes Geschwätz 😉

Wahr ist aber auch, dass ein Schlag von einem Herrn Klitschko eine andere Wirkung hat als ein Schlag von mir. Wenn der Klitschko ausholt kann das alleine schon § 224 I Nr. 5 StGB erfüllen 😂 Es ist dann zwar noch immer keine Waffe, wird aber ähnlich bestraft.

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Habe keine Ahnung vom Gesetz. Aber wenn er Kampfsport macht, sollte er sich auch verteidigen können, ohne ihm gleich ins Gesicht zu schlagen. Ausweichen oder so wird dort meistens auch gelehrt.


ThisIsJustMeHH  25.10.2019, 15:05

"Ausweichen oder so wird dort meistens auch gelehrt." Jaja da weichst du locker flockig aus bis der andere müde ist. Will ich sehen. Kleiner Tipp: ausweichen tut man vielleicht 1-2 Schlägen. In der Zeit ordnet man um die arme hoch zu kriegen und sich besser zu positionieren aber dann ist Ende. Das funktioniert nicht lange.

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TomBeerens  25.10.2019, 16:06
@ThisIsJustMeHH

Ja gut, aber so wie er es schreibt, hat der besoffene ein zweites Mal zugehauen. Und da hätte es sicher schon Wege gegeben, ihn irgendwie zu fixieren oder zu bändigen.

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ThisIsJustMeHH  25.10.2019, 17:45
@TomBeerens

"ihn irgendwie zu fixieren oder zu bändigen." Warum sollte irgendjemand außer nem Judo/Ju Jutsu/ tranierenden, die das Grabling als ihre Distanz sehen, das Risiko eingehen mit einem Angreifer ins Gerangel zu gehen?

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Die ersten 2 Schläge sind m.E. durch Notwehr gedeckt, der dritte jedoch keinesfalls.

Der erste und zweite Schlag waren sicher noch Notwehr.

ob der tritt nötig war um den Angriff auf ihn zu beenden/verhindern könnte schwierig sein, da er ja bereits am Boden lag. Andererseits lag einen mord Drohung im Raum. Da muss mann nicht erst warten bis der Angreifer eine Waffe zieht.

am besten sollte dein Kumpel zu einem Anwalt gehen und ohne keine (weiteren) aussagen machen


ThisIsJustMeHH  25.10.2019, 15:08

Bisher eindeutig die beste Antwort.

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Meiner unbedeutenden Meinung nach war die letzte Aktion nicht von Notwehr §32 StGB gedeckt. Notwehr nach §32 StGB kann nicht präventiv sein. Da greift dann §32 StGB nicht mehr, wegen Fehlen des gegenwärtigen Angriffs. Aber im § 34 StGB geht es um Päventivnotwehr, wenn nämlich ein rechtswidriger Angriff unmittelbar zu erwarten ist.

Zitat: "Eine Situation der Präventivnotwehr liegt etwa vor, wenn eine Person erkennt, dass sie in absehbarer Zeit Opfer einer Straftat werden soll und daher bereits jetzt präventiv gegen den Angreifer vorgeht. Nach überwiegender Auffassung kann die Ausübung von Präventivnotwehr nicht durch § 32 StGB gerechtfertigt werden, da es an einem gegenwärtigen Angriff fehle; diese Merkmale seien wegen des Umfang der Befugnisse, die das Notwehrrecht dem Handelnden verleiht, restriktiv auszulegen.[22][23] Da der Gefahrenbegriff des § 34 StGB weiter gefasst ist als der Angriffsbegriff des § 32 StGB, kann in Fällen der Präventivnotwehr bereits eine gegenwärtige Gefahr vorliegen.


Grinzz  25.10.2019, 16:05

Ein gegenwärtiger Angriff liegt vor, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Durch das "unmittelbare Bevorstehen" kann es also in gewisser Weise (wenn auch nur kurz) eine "echte" Präventivnotwehr nach § 32 StGB vorliegen 😉

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wiki01  25.10.2019, 16:43
@Grinzz

Es gibt keine Präventivnotwehr bei §32. §34 ist der entsprechende §, oder? Aber richtig, das ist eine knappe Sache. 2 Richter. 3 unterschiedliche Bewertungen. Alles gut!

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Grinzz  25.10.2019, 16:53
@wiki01

Naja, also eigentlich ist mit Präventivnotwehr ja eben jene Verteidigung gemeint, die lange vor einem Angriff ausgeübt wird. Und die ist von § 32 StGB tatsächlich nicht umfasst. Ob der Notstand da immer eintritt weiß ich nicht. Abwegig ist das sicher nicht. Aber es kommt natürlich auf den Einzelfall an.

Im eigentlichen Wortsinne, wäre aber eine Verteidigung vor dem eigentlichen Angriff auch von § 32 StGB umfasst, nämlich in dem o.g. Grenzfall (der aber eigentlich nicht mit dem Begriff Präventivnotwehr verbunden wird, weil es ja einen (unmittelbar bevorstehenden) Angriff gibt) 👍

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