War das notwehr?

3 Antworten

wenn der hoffentlich EX-Kumpel anzeigt, dann ist es so. KV ist ein Anzeigedelikt und kann jederzeit zurückgenommen werden. Die Polizei muss dann ermitteln, d.h. er wird vorgeladen und Du als Beschuldigter. Da muss man als Beschuldigter nicht hingehen, wenn man es macht, dann NUR mit Anwalt. Lädt Staatsantwalt/oder Richter vor dann muss man da hin, ALLERDINGS auch hier NUR mit Anwalt.

Die Verteidigungshandlung kann man als Notwehr geltend machen, am Ende entscheidet LEIDER immer der Richter, oder der Staatsanwalt stellt ein.

Am Ende hat man Kosten es kommt nichts dabei raus, außer Ärger.

Keine Notwehr

Dumpfbackenschlägerei - wird eingestellt.


Wollte Ihr wirklich die Justitz und die Strafverfolgungsbehörden damit beschäftigen? Dann seid Ihr alle polizeilich erfasst. Für nichts und wieder nichts. Ist das schlau?