Ich habe jemanden blutig geschlagen aus Notwehr?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,wie alt bist du und er wenn ich mal fragen darf?.Wenn er du Ihm mit Box Kamp Stil geschlagen hast und du hast Zeugen,er auch,bekommt er auch Strafe.

Technik als Box Kampsport darf man nicht einsetzen,Strafe wird evtl.höher.Nun zur Sache Notwehr,,habt Ihr er oder du am Tat Ort Zeuginnen Zeuge? Wenn nicht bekommst du erst trotz dem erst die Anzeige,,hat er dich auch verletzt?

Die Sache geht bestimmt zu Klage,und der Richter wird entscheiden,und beide Parteien die Akten schauen ob das ein wiederholungs Tat ist? Notwehr zu beweisen ist auch nicht einfach evtl.

Das ist kein %100 Notwehr,er hat bedroht das verstehe,hat er dich geschlagen erst? Oder Messer gezeigt? Das du mit dein Box Technik Ihm die Nase gebrochen hast das wird klar bestraft,warum sofort die Nase gebrochen,und mit Box Technik angegriffen.? Strafe droht dich alle fälle Ihm auch teilweise.Bin kein Anwalt oder Richter aber in mei.Umkreis passiert das mal,und des wegen habe dir alles geschrieben.Geldstrafe oder Haft.Das ist eine schwere Körperverletzung.Wenn er dich erst schlagen,Boden bringen mit Messer im Hals stellen würde,den warst du total unschuldig


Max211393  08.12.2019, 00:04

Echt ??!! Kann man für sowas verhafter werden und wenm ja wie langen denn

sina1955  08.12.2019, 00:07
@Max211393

Ja sicher schwere Körperverletzung wird entwieder Geld,,oder bis zu 1-5 Jahre Haft,und wenn das wiederholt ist wird noch schlimmer

Max211393  08.12.2019, 00:10
@sina1955

Oh mein Gott. Wird man verhaftet auch wenn er noch ein Kind ist als noch nicht 18 ist ??? oder erst wenn man 18 ist

sina1955  08.12.2019, 00:11
@Max211393

was für ein Kind das reicht wenn du 14-15 bist oder 16 bist bei schwere körperverletzung,,aber Hallo,das entscheidet Staatsanwalt und der Richter

EinmenschXD 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 23:59

Halt er ist agresiv gekommen hat mir 1 in den bauch geschlagen den Rest der Schläge hab ich abgewehrt und auf der sogenannten "Straße" bringt sich der Kampf stil Boxen nicht viel deshalb ist es eher nutzlos so zu kämpfen eher die Stärke weißt du

Hier schenke dir das,von 6 Monate bis 5 Jahre,Wenn du Glück hast Geld Strafe,gesamt behandlung Kosten würdest du auch zahlen plus Schmerzens Geld,ich wü.das Viel Glück:Und dein fall ist nicht fahrlässig.Wer am ende lacht,,,lacht immer am besten..

Das Strafgesetzbuch sieht für eine einfache Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 223 StGB). Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf eine Strafe bei Vergehen bei maximal fünf Jahren liegen. Damit liegt der Strafrahmen nach dem StGB innerhalb der Grenzen des Jugendstrafrechts und wird von diesem nicht beschränkt.

Folglich müssen Jugendliche und Heranwachsende bei einer einfachen Körperverletzung mit einem ebenso hohen Strafmaß wie ein erwachsener Täter rechnen. Dabei ist aber je nach Einzelfall, etwa bei noch jugendlichem Alter und geringer Reifebildung, eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens wahrscheinlich.

Bei einer gefährlichen Körperverletzung führt die Begehungsweise zu einer gesteigerten Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer erheblich verletzt wird. In § 224 StGB werden diese besonders gefährlichen Begehungsformen abschließend aufgezählt:

  • durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Auch bei einer gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um ein Vergehen. Allerdings liegt hier der Strafrahmen nach StGB bei einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, so dass die Strafe nach Jugendstrafrecht beschränkt wird. Wie bei der einfachen Körperverletzung gilt ein Strafrahmen von sechs Monaten bis maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Da es sich bei der einfachen und bei der gefährlichen Körperverletzung um Vergehen handelt, werden diese nur auf Antrag des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.

7. Jugendstrafe bei schwerer Körperverletzung

Die schwere Form der Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt. Kennzeichnend sind hier die besonders schweren Tatfolgen, die in der Vorschrift abschließend wie folgt bestimmt werden:

  • Verlust der Seh-, Hör-, Sprech- oder Fortpflanzungsfähigkeit
  • Verlust oder dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körpergliedes
  • Dauernde erhebliche Entstellung und schwere Erkrankungen

Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich um ein Verbrechen, welches nach StGB mit Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft wird. Nach dem Jugendgerichtsgesetz kann bei Verbrechen eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren zugeschrieben werden; hier deckt sich also der Strafrahmen mit dem des StGB. Auch hier wird das Gericht bei der Strafzumessung im Einzelfall und nach persönlichem Reifegrad des Täters entscheiden. Bestehen strafmildernde Umstände, wird die Strafe eher im unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln sein.

Und das brauchst du auch bald zu lesen : Na ?? Lachst du da immer darüber was du getan hast? Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,2.ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder3.in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Kurz und knackig: Es war Notwehr da schreibe ich jetzt nicht wie die anderen hier ein Roman und falls du vor Gericht kommen solltest beschreibe dem Richter einfach ganz genau was passiert ist und sag ihm dass es sich bei diesem Fall um Notwehr gehandelt hat

Hat er denn angefangen dich zu schlagen oder hat er nur sein Maul aufgerissen? Solange er nicht auf dich eingedrescht hat, warst du auch in keiner Notwehr Situation.

Gruß


EinmenschXD 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 23:45

Halt er wollte mich schlagen und hat mir einmal ind den Bauch geschlagen die restlichen Schläge hab ich abgewehrt

SoIid  07.12.2019, 23:47
@EinmenschXD

Jemanden schlagen wollen und jemanden wirklich schlagen sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge.

Du wusstest, dass du im Vorteil bist, ihm die Nase zu brechen war keine Notwehr.

Als erfahrener Boxer hättest du ihn sicherlich auch anders ruhigstellen können.

SoIid  07.12.2019, 23:49
@EinmenschXD

Ist mir bewusst, trotzdem ist es unverhältnismäßig gewesen, da du mehr Erfahrung hattest oder hast du irgendein Schaden erlitten?

EinmenschXD 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 00:02
@SoIid

Ja ich müsste mich fast erbrechen

sina1955  08.12.2019, 00:09
@EinmenschXD

Ja aber mit Nasenbruch,er haut dein Bauch und du die Nase mit Box Technik.Oder?

EinmenschXD 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 00:11
@sina1955

Nein aber er wollte mich auch sozusagen zusammen schlagen