Würde die AFD die Todesstrafe einführen?

Nein 92%
Ja 8%

24 Stimmen

4 Antworten

Nein

Eine entsprechende Forderung findet sich weder im Parteiprogramm der AfD, noch wurde eine solche von irgendeinem AfD-Politiker erhoben.

Nein

Nein und dazu wäre sie auch aus verfassungsrechtlicher Hinsicht überhaupt gar nicht in der Lage. Der Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) besagt nämlich explizit: "Die Todesstrafe ist abgeschafft"!. Dieser Artikel des Grundgesetzes, ist zwar theoretisch veränderbar, hierzu würde es gemäß des Artikels 79 Absatz 2 GG jedoch einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates bedürfen. Es wäre also selbst mit der absoluten Mehrheit im deutschen Bundestag nicht im Alleingang durch eine Partei möglich. Zudem, würde die Todesstrafe auch gegen den Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit, verstoßen. Dieses Grundrecht, kann zwar durch ein Gesetz eingeschränkt werden, jedoch wie alle Grundrechte, bei denen eine gesetzliche Einschränkung möglich ist, nur zu einem verfassungsrechtlich legitimen Zweck, wenn es keine Möglichkeit gibt, diesen Zweck durch die Grundrechte weniger einschränkende Maßnahmen ebenso zu erreichen und wenn die Grundrechtseinschränkung auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Das, wäre im Falle der Todesstrafe nicht erfüllt. Aus der Verfassung, ergibt sich auch ein Resozialisierungsgebot, also das Gebot, Straftäter nicht nur zu bestrafen sondern sie auch zu resozialisieren und wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Auch dagegen, würde die Todesstrafe verstoßen, weil sie den reinen Zweck der Bestrafung hat und keine Resozialisierung des Täters zum Ziel hat. Artikel 19 GG verbietet es außerdem, dass ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wird. Nach Ansicht von der überwiegenden Mehrheit der auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen, würde die Todesstrafe auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Dieser Artikel bzw. die darin verankerten Grundrechte, sind durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 GG einer Verfassungsänderung entzogen. Sie würde auch gegen geltendes europäisches Recht verstoßen, weil die EU vergleichbare Grundrechte gewährleistet.

Mfg

Nein

Dazu bräuchten sie eine 2/3 Mehrheit und müssten die Verfassung ändern.


Artus01  25.08.2024, 13:21

Selbst das geht nicht.

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Da die AgD nichts zu sagen hat, ist die Frage unabhängig von der Tatsache, dass das GG dies ohnehin verhindert, sinnfrei.