Wenn man ein Gerichtstermin hat kann der Arbeitgeber den Freien Tag ablehnen? Falls "Ja" was sagt man da dem Richter?

Nein 100%
Ja 0%

3 Stimmen

5 Antworten

Nein
Arbeitnehmer sind grundsätzlich für die Teilnahme an Gerichtsterminen von der Arbeit freizustellen, sofern ihr Erscheinen vom Gericht angeordnet wurde. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich aus § 616 BGB, sofern dieser nicht explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.

https://berufsjournal.de/sonderurlaub-gerichtstermin/

Aus eigener Erfahrung:

Ist man als Zeuge geladen, ist der Arbeitgeber in jedem Falle verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Man muss keinen bezahlten oder unbezahlten Urlaub/Tag frei beantragen. § 616 BGB

Das Gericht erstattet dir, zumindest als Zeuge, den Verdienstausfall und die Kosten für den Weg zum Gericht.

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Als Beschuldigter weiß ich es leider nicht.
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Folgende Quelle sagt:

Sonderurlaub für einen Gerichtstermin
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bezahlt freistellen, wenn er in eigener Sache persönlich vor Gericht erscheinen muss oder als Zeuge geladen wurde. Der Sonderurlaub gilt für den Zeitraum der Verhandlung, sowie die An- und Abfahrt zum Gericht. Wenn es eine Zeugenentschädigung gibt, besteht kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

Sonderurlaub bei Scheidung
Wer zum Scheidungstermin beim Familiengericht geladen wird, muss vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum freigestellt werden und erhält das reguläre Arbeitsentgelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Im Gegensatz zu den ganzen anderen Antworten hier, die im Moment allesamt falsch sind, ist es nicht so simpel:

Es kommt darauf an.

Als Zeuge musst du in jedem Falle freigestellt werden, als Kläger nicht zwingend.

1.) Bist du Zeuge, musst du freigestellt werden, da nur du selbst etwas aussagen kannst.

2.) Bist du Kläger oder Angeklagter, musst du nicht zwingend von deinem Arbeitgeber freigestellt werden. Grund: Wenn du einen Anwalt hast, kann er dich vertreten, so dass deine Anwesenheit nicht zwingend nötig ist.

3.) Freigestellt werden als Kläger oder Angestellter musst du, wenn das Gericht deine persönliche Anwesenheit verlangt.