Stimmt das wirklich dass man sich für strafrechtliche Verteidigung sowieso gar nicht versichern kann!?

Ja 70%
Nein 30%

10 Stimmen

1 Antwort

Nein
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Still  15.08.2024, 07:47
solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt)

Das scheint mir doch ein ziemlicher Pferdefuß zu sein. Da bleibt eigentlich nur sowas wie Trunkenheitsfahrt oder fahrlässige Körperverletzung.

0
wattdennnu2  15.08.2024, 07:49
@Still

...das ist keine Pferdefuß, sondern ein logischer Ausschluß.

0