9 Antworten

Nein

Es ist in Deutschland, aus gutem Grund, nur in sehr sehr engen Grenzen die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Wer sich mit deutscher Geschichte beschäftigt weis auch warum.

Zudem sind militärische und polizeiliche Vorgehensweisen grundsätzlich unterschiedlich. Nur weil Beide Waffen tragen mache sie noch längst nicht das Selbe.

Grüß Dich Doratus2

In Deutschland ist der Einsatz des Militärs für die innere Sicherheit grundsätzlich stark eingeschränkt. Das Grundgesetz sieht eine klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit vor, wobei die innere Sicherheit primär durch die Polizei und andere zivile Behörden gewährleistet wird. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nur unter sehr spezifischen und eng begrenzten Bedingungen erlaubt:

Z.B. beim Katastrophennotstand nach Artikel 35 GG.

Bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen können die Länder die Bundeswehr anfordern, um Unterstützung bei der Bewältigung der Situation zu leisten. Hierbei handelt es sich um eine Amtshilfe, und die Bundeswehr darf beispielsweise technische Hilfe leisten, Transportkapazitäten bereitstellen oder bei der Evakuierung unterstützen.

Im Falle eines inneren Notstandes, das heißt bei Gefahren für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, kann die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeikräfte eingesetzt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Polizei oder andere zivile Kräfte nicht mehr in der Lage sind, die Lage zu kontrollieren. Ein solcher Einsatz muss vom Bundestag oder, wenn keine rechtzeitige Entscheidung möglich ist, von der Bundesregierung angeordnet werden. Der Einsatz der Bundeswehr ist in solchen Fällen auf den Schutz von wichtigen Einrichtungen sowie die Bekämpfung bewaffneter Aufständischer beschränkt.

Im Verteidigungsfall nach Artikel 115a GG ff, also bei einem Angriff auf das Bundesgebiet, kann die Bundeswehr auch im Inneren operieren. Dies würde jedoch in einem Kriegsszenario gelten, in dem die Verteidigung des Landes auf allen Ebenen erforderlich wäre. Die Bundeswehr darf in Deutschland nur in außergewöhnlichen Situationen und unter strengen rechtlichen Vorgaben für die innere Sicherheit eingesetzt werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Militär nicht für reguläre polizeiliche Aufgaben eingesetzt wird und die Gewaltenteilung gewahrt bleibt.

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen 🌻

Nein

Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand, ausgerufen werden.

Es ist geregelt, dass Gesetze in einer solchen Situation schneller als normal beschlossen werden können. Selbst Bürgerrechte können für eine bestimmte Zeit eingeschränkt werden. Grundsätzlich aber gilt auch im Notstand: Die Gewaltenteilung und das Grundgesetz dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden – der Kern unseres demokratischen Staates muss auf jeden Fall geschützt sein.

Der Staat kann sein Militär auf die eigenen Bürger loslassen!


Asporc  03.09.2024, 18:06

Für den Einsatz des Militärs brauchst du in DE keine Gesetzesänderung. Es muss sich lediglich um unbewaffnete Unterstützung handeln und dann kann jedes Bundesland um Militärunterstützung bitten.

Wurde z.B. auch bei Impfzentren gemacht.

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Nein

Personal das für Deeskalation nicht geschult wurde mit Waffen sorgt für mehr (vermeidbare) Todesopfer als in Deeskalation geschultes Personal mit Waffen.

Und das nicht nur bei den Tätern auch bei den Ordnungskräften.

Obendrein ist die Ausrüstung der Bundeswehr dafür schlechter geeignet ich meine wie willst du mit einem Panzer gegen einen Steinwerfer oder Messerträger vorgehen ?

Und wenn die Pistolen der Polizisten nicht reichen müssen die Polis eben zum Kofferaum des Streifenwagens gehen und die Mps rausholen. In besonders harten Fälle gibt es dann noch die GSG5 usw.

In jedem Fall würde ein Soldat für schlechtere Ergebnisse Sorgen warum also den Soldaten verwenden ?

Nein

Die Bundeswehr ist für die Aiußenverteidigung zuständig, nicht für innere Konflikte.