Sollte der Staat das Recht haben, Beziehungen oder Partnerschaften zu verbieten, die als ungesund oder gefährlich für die Gesellschaft gelten?

Nein 95%
Ja 5%

22 Stimmen

8 Antworten

Nein

Die Frage ist schon bedenklich.

Lässt an eugenik der nazis denken. Sehe nur ich das so.

Nein

Jeder soll das tun was er möchte

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Praktizierender Muslim der Ahlu Sunnah wa Jama‘h

Nun es gibt (wohl zu recht) folgende Straftatbestände, die bestimmte Beziehungen unter Strafe stellen:

  • § 89b StGB: Aufnahme von Beziehungen [zu Organisationen] zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 100 StGB: Friedensgefährdende Beziehungen [zu Einrichtungen außerhalb Deutschlands]
  • § 129 f. StGB: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen
  • § 174 ff. StGB: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen oder Ähnlichen
  • § 176 ff. StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern

Nur Beziehungen sollten vom Staat verboten werden, wenn beide entgegengesetzter politischer Meinung sind. Also z.b.Liebschaften oder Affären zwischen Grünen und AfDlern

Nein

Nein, wenn einer der Partner was schlimmes getan hat, wirden die beiden getrennt, weil der Täter in den Knast kommt