Meint ihr, dass ich mir Sorgen mache muss? (Kündigung/Austausch)
Ich hab da ne Kollegin, die aus dem Mutterschutz zurück kommt. Meine Cheffin hat mich fest angestellt als sie in Mutterschutz war. Wir arbeiten zur Zeit in 3 Therapie Räumen. Meine Cheffin muss jetzt schon um meine Therapien herum planen damit die Kollegin, die aus dem Mutterschutz zurück kommt, Platz für eigene Therapien hat. Die will wohl auch richtig durchstarten und Vollzeit arbeiten.
Jetzt denke ich mir bei all den kleinen Fehlern die ich als Berufseinsteiger gemacht habe und heute noch manchmal mache und meinem oft zu geringem Fachwissen, dass ich vielleicht ausgetauscht werden könnte.
Was denkt ihr? Ich arbeite in einer kleinen Praxis mit 4 Mitarbeitern. Habe ich überhaupt einen Kündigungsschutz?
Beruf: Logopäde
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
2 Antworten
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du hast keinen besonderen Kündigungsschutz, aber du hast einen unbefristeten Festvertrag, und da muß die Kündigung begründet werden.
ich glaube du machst dir über etwas Gedanken was nicht eintreffen wird, wenn dich deine Chefin los werden wollte, dann hätte sie dir von Anfang an nur eine befristet Stelle gegeben bis die Kollegin wieder aus dem Mutterschutz kommt.
spricht deine Befürchtungen doch einfach mal an.
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hingehen, Mund aufmachen und fragen was in Zukunft mit deinem Arbeitsplatz geplant ist
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aber du hast einen unbefristeten Festvertrag, und da muß die Kündigung begründet werden
Nein das muss eine fristgmaesse Kuendigung ohne Kuendigungsschutz eben nicht. Hier besteht kein Kuendigungsschutz (ausser bei Schwangerschaft) .
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jede Kündigung die nicht in der Probezeit ausgesprochen wird muß begründet sein, oder täusche ich mich?
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Genau deshalb. In Betrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern greift der Kuendigungsschutz des Kuendigungsschutzgesetzes nicht. Darum bedarf es auch keines Kuendigungsgrundes.
Mit einer Probezeit hat das uebrigens nur insofern etwas zu tun, als diese normalerweise (aber nicht immer) in die sechsmonatige Wartezeit des Kuendigungsschutzgesetzes faellt. Das ist also mehr ein zufaelliger zeitlicher Zusammenhang. Im Grunde hat eine Probezeit naemlich ueberhaupt nichts mit dem Kuendigungsschutz zu tun.
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Frage: ist das in Deutschland tatsächlich so, dass eine Kündigung begründet werden muss oder nur bei bestimmten Anstellungsverhältnissen? In Österreich sind nur "Lehrlinge" (=Azubis) und Mitarbeiter:innen, die schon sehr lange im Unternehmen sind ("soziale Ungerechtfertigkeit") stärker geschützt. Ansonsten kündigt man auch ohne Angabe von Gründen.
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nur in der Probezeit darf ohne Grund gekündigt werden, danach muß ein Grund angegeben werden.
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Habe ich überhaupt einen Kündigungsschutz?
Nein, den hast du nicht. Dafuer ist der Betrieb zu klein. Dir kann also jederzeit fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass die Chefin dafuer einen besonderen Grund braucht oder es auch nur gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.
Wie spricht man sowas an?