Wie nennt man die Zeiten (bei der Arbeit) vor und nach der Geburt des Kindes?
Hallo, alle zusammen,
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Wie nennt man die Zeiten, wenn
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die Kollegin ist schwanger und geht nicht zu Arbeit. Sagt man dann, Sie ist im Mutterschutz? Nennt man diese Zeit "Mutterschutz"?
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die Kollegin geht nicht zu Arbeit, sondern ist zu Hause mit Baby, evtl. bis zu einem bestimmten Alter. Aber sie bekommt Geld für diese Zeit. Kehrt aber an ihren Arbeitsplatz zurück. Ist das Elternzeit?
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die Kollegin geht nicht zu Arbeit, sondern ist zu Hause mit dem Kind, evtl. bis zu einem bestimmten Alter. Aber sie bekommt kein Geld für diese Zeit. Kehrt aber an ihren Arbeitsplatz zurück. Ist das auch Elternzeit?
Vielen Dank!
9 Antworten
Krank während der Schwangerschaft oder frühzeitiger Mutterschutz, Mutterschutz die letzten 4 Wochen vor Geburt. Elternzeit oder Karenz nach den 8 Wochen um die Geburt.
Mutterschutz:6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen danach.
Der Rest ist Elternzeit,bei mir hieß das noch Erziehungsurlaub.
die Kollegin ist schwanger und geht nicht zu Arbeit. Sagt man dann, Sie ist im Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt erst 6 Wochen vor dem Entbindungstermin. Die Schwangerschaft dauert ja länger. Also sollte die Kollegin schon vor dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten hat sie entweder ein BV vom Arzt bekommen oder ist krank geschrieben.
die Kollegin geht nicht zu Arbeit, sondern ist zu Hause mit Baby, evtl. bis zu einem bestimmten Alter.
In den ersten 8 Wochen nach der Geburt ist die Mutter noch im Mutterschutz. Danach kann sie dann (bis zum 3. Geburtstag des Kindes) in Elternzeit gehen. Elterngeld gibt es dann aber nur 10 Monate lang (bzw. 20 Monate, wenn sie dies splittet). Elternzeit kann man wie gesagt bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen.
Der Mutterschutz ist 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Danach kann man in Erziehungszeit gehen, muss man aber nicht. Die Wochen nach der Geburt besteht Beschaeftigungsverbot, der Arbeitgeber darf die Mutter nicht beschaeftigen, selbst wenn diese es moechte, vor der Geburt ist das aber moeglich.
Mutterschutz ist 6 Wochen vorm errechneten Geburtstermin und bis 8 Wochen nach der Geburt. In der Zeit bekommt die Kollegin ihren Lohn normal weiter. Wenn sie dann noch zu Haus bleibt, ist das Elternzeit. In dieser Zeit bekommt sie vom Staat einen Zuschuss, weil sie zu Haus bleibt, aber keinen Lohn. LG