Kann ich mich nach 12.5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern?

Ja 85%
Nein 15%

13 Stimmen

5 Antworten

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Wenn du also kein Problem siehst...


anTTraXX  05.09.2024, 15:07

Er kann doch dann aber keine unsinnige Frage stellen

Kessie1  05.09.2024, 15:08
@anTTraXX

Das würde auch einen Deutschen ja nicht hindern ;-).

Nein

Die Punkte die du nennst sind keine Gründe die für eine Einbürgerung sprechen, bis auf EU Bürger und 12.5 Jahre vielleicht.

Hier sind mal die Gründe gem BMI

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Erfüllst du diese Punkte ist die Antwort "JA "

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt
Ja

Natürlich.


MataMata748 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:06

Ich schätze dann es sind wieder die Nazis der AfD die auf Nein gedrückt haben....

anTTraXX  05.09.2024, 15:08
@MataMata748

Nein, das sind keine Nazis.

Es sind diejenigen die wissen das deine Infos nicht ausreichend sind!

Ja

An deiner Stelle hätte ich schon vor Jahren den Einbürgerungsntrag gestellt.

Ja

Aber als EU-Bürger hast du so wie so die gleichen Rechte.
Wozu die Einbürgerung?


MataMata748 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:26

Ich darf nicht für das nationale Parlament wählen.

Nur deutsche Politiker für Kommunalwahl und EU Parlament

OnkelVik  06.09.2024, 09:17
@MataMata748

Ach so

Dann los. Standesamt hilft. Einbürgern und los.

Viel Glück!