Kann ich mich nach 12.5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern?
Mein Profil:
- EU Bürger
- Mittlere Reife bestanden in Baden-Württemberg
- 3 jährige staatlich annerkante Ausbildung in der IT mit Berufsschulabschluss und IHK Zeugnis von der IHK Ravensburg
13 Stimmen
5 Antworten
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Wenn du also kein Problem siehst...
Die Punkte die du nennst sind keine Gründe die für eine Einbürgerung sprechen, bis auf EU Bürger und 12.5 Jahre vielleicht.
Hier sind mal die Gründe gem BMI
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Erfüllst du diese Punkte ist die Antwort "JA "
Natürlich.
Ich schätze dann es sind wieder die Nazis der AfD die auf Nein gedrückt haben....
Nein, das sind keine Nazis.
Es sind diejenigen die wissen das deine Infos nicht ausreichend sind!
An deiner Stelle hätte ich schon vor Jahren den Einbürgerungsntrag gestellt.
Aber als EU-Bürger hast du so wie so die gleichen Rechte.
Wozu die Einbürgerung?
Ich darf nicht für das nationale Parlament wählen.
Nur deutsche Politiker für Kommunalwahl und EU Parlament
Er kann doch dann aber keine unsinnige Frage stellen