Dürfen Menschen mit geistiger Behinderung wählen?

Ja 92%
Nein 8%

12 Stimmen

6 Antworten

Ja

Natürlich dürfen geistig behinderte Menschen generell erstmal wählen.

Sie haben ja auch eine Meinung und ein Recht auf ihre Interessen.

Wo soll man da sonst anfangen?

Ab abgeschlossenem Studium?

Ab Hauptschule?


HEMKA 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:01

Aber Menschen mit geistiger Behinderung können es doch gar nicht und bei bestimmten Stärken könnten sie nicht mal ein Kreuz stellen, also würde sozusagen der Betreuer für sie wählen?

ffhdr  06.09.2024, 12:02
@HEMKA

Trotzdem sind sie immernoch ein mensch

CleverRemo  06.09.2024, 12:03
@HEMKA

Warum sollten die es nicht können?

Ein Betreuer hat die Aufgabe (staatlich anerkannt) dem behinderten Menschen die Parteien in einfacher Sprache zu erklären und dann macht der behinderte Mensch da sein Kreuz bzw. der Betreuer macht das Kreuz dahin wo der behinderte Mensch es haben will.

HEMKA 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:05
@ffhdr

Ich sage ja such nichts anderes aber ich habe leider Erfahrung mit geistig behinderten. Aber wie soll das gehen? Drückt man denen ein Stift in die Hand und schaut wo sie kitzeln oder macht der Betreuer das? Zweites wäre ja extrem ungerecht da er dann sozusagen doppelt wählen darf.

CleverRemo  06.09.2024, 12:07
@HEMKA

Du hast die Aufgabe des Betreuers nicht verstanden.

HEMKA 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:07
@CleverRemo

Das funktioniert vielleicht bei leichten Behinderungen.

Ich habe in der Verwandtschaft leider ein schwerst geistig behindertes Kind (11) sowas wie politische Themen würde er nie verstehen, ist komplett nonverbsl und würde man del einen Stift in die Hand drücken würde er mit viel Glück was kitzeln und wegrennen im schlimmsten Fall den Stift nicht mal merken und weiterhin rennen, drehen, lautieren. Deswegen die Frage wenn man solche Menschen wählen lässt wie das abläuft denn ich kann mir das schwer vorstellen.

1220terStock  06.09.2024, 12:10
@HEMKA

In den Augen eines gebildeten Hochbegabten sind irgendwelche wirren Forderungen von unterdurchschnittlich intelligenten Menschen die sie durch paar Populismus Rohre gehört haben auch komplett Schwachsinn und lässt an deren Mündigkeit zweifeln.

Der Anteil an wirklich extremen Fällen dieser Art von Behinderung liegt im 0,X% Bereich, keine Sorge. Und nicht alle von denen werden wählen gehen. Das beeinflusst eine Wahl marginal.

CleverRemo  06.09.2024, 12:11
@HEMKA

Der behinderte Mensch muss ja nicht wählen.

Du hast eine falsche Einstellung zu Behinderten

HEMKA 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:12
@CleverRemo

Aber theoretisch wäre es möglich oder dass der Betreuer dann für den wählt da er sozusagen nichts versteht? Oder wäre es illegal?

TJDettweiler  06.09.2024, 12:17
@HEMKA

Und wer sollte deiner Meinung nach für die Rechte der Behinderten Leute einstehen? Sollen sie sich auf Leute wie dich verlassen, der offensichtlich Menschen mit ner geistigen Behinderung als kleine Kinder abstempelt?

Ja

Nicht jede geistige Beeinträchtigung macht einen gleich zum sabbernden Verrückten ohne Verständnis für die Realität, manche kommen sogar ohne Betreuer / Vormund im Leben zurecht.

Bei wirklich so schwerwiegender Behinderung das die Person z.B. auf dem Stand eines Keinkines ist oder darunter wäre ein Wahlrecht fragwürdig.

Ich denke mal das es abhängig von der Art bzw. dem Schweregrad der Einschränkung.

Wenn die Aufnahme, Speicherung und Verarbeitung von Informationen nennenswert gestört ist, könnte es tatsächlich fraglich sein, inwiefern die Person überhaupt in der Lage ist, sowas wie eine Wahlentscheidung zu treffen.

Leichtere Einschränkungen hingegen, dürften kaum ein Problem darstellen.

Ob die Person nun in der Lage ist, dass Kreuz selbst zu machen oder nicht stellt sich dahingehend eigentlich nicht. Damit könnte ein körperlich Behinderter ja genauso Probleme haben.

Ich nehme mal an, dass es in diesen Fällen möglich ist, dass der Betreuer dabei unterstützt oder eben auf Anweisung der betroffenen Person das Kreuz an der gewünschten Stelle macht.

Ja

Da kann man nicht so einfach eine Grenze ziehen finde ich. Nur weil z.B. ein schwer Depressiver mit Betreuung und Behindertenausweis nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft zum Wahllokal zu gelangen, heißt das ja nicht dass er nicht wählen darf.

Und ein Depressiver kann in dieser Hinsich tatsächlich "behinderter" sein als ein Mensch mit Trisomie 21 oder Autismus, der betreut wird.

Ja

Sie dürfen ja auch Minister werden.


ffhdr  06.09.2024, 12:02

Das ist mega respektlos

Tannibi  06.09.2024, 12:05
@ffhdr

Es ist auch mega respektlos, bestimmte Leute
in solche Posten kommen zu lassen.

HEMKA 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:02

Haha🤣 Aber war eigentlich ernst gemeint