Übernahme der Kosten für Sexualbegleitung?
Hallo.
Denkt ihr die Kosten einer Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung oder generell pflegebedürftige Menschen, die aufgrund einer schweren (körperlichen oder geistigen) Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind sexuelle Erfahrungen zu haben, sollten übernommen werden? Sei es von der Krankenkassen, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe etc.
Vor allem vor dem Hintergrund von Art. 3 (3) im GG, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen und Art. 2 GG, dass jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit hat?
Ich würde mich total freuen, wenn ihr möglichst schreiben könntet, warum ja, bzw. warum nein :)
11 Stimmen
3 Antworten
solche Dienstleistungen gibt es bislang nur in den Niederlanden soviel ich weiss. Ich denke ob die Kosten übernommen werden sollte wenn später mal sowas eingeführt wird von der finanziellen Situation des Leistungsempfängers abhängig gemacht werden.
Persönlich finde ich nicht das es zu 100% übernommen werden sollte, auch wenn ich es super finde, dass es sowas gibt weil diese Leute oftmals auch garnicht zu einer normalen Prostituierten gehen können, weil die das garnicht wollen sich nicht trauen oder sonst was.
Eine Teilübernahme finde ich aber gut so kann man Leuten die nichts im Leben haben auch mal was schönes gönnen.
Gute Frage, ich mein vielleicht auch eine 100% Übernahme, ich denke halt nur das es schwer zu Argumentieren wird warum eine Krankenkasse sexuelle Interessen übernehmen sollte, ich bin dem Thema aber durchaus zugetan weswegen ich das schon schön finde wenn sowas übernommen wird.
Ich hatte ursprünglich auch an 50/50 oder vlelleicht 60/40 zu lasten der Krankenkasse.
Ah oke danke :D Muss für die Uni eine Diskussion zu dem Thema vorbereiten, deswegen interessierte mich das :D Also ein möglicher Grund, weshalb Krankenkassen oder Eingliederungs-/Sozialhilfen das zahlen sollten ist dass eig sehr viele Studien bewiesen haben, dass die sexuelle Gesundheit und freie Entfaltung der Sexualität (sei es auch "nur" Masturbation) super wichtig für die generelle Gesundheit der Menschen ist.
Gibt ja auch behinderte Menschen, die aufgrund von körperlichen Strukturen nicht mal die Möglichkeit haben selbst an sich was auszuprobieren
Ein anderer Mensch, mit dem man intim wird, ist nicht "sich auch mal was schönes gönnen", das degradiert den Menschen zu einem Objekt. Eis essen wäre "sich etwas schönes gönnen":
dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen
Ja klar, sie sollten aber auch nicht bevorzugt werden. Andere müssen ihre Leyla schöne jünger geila auch selbst zahlen.
und Art. 2 GG, dass jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit hat?
Auch gar? Wenn meine Persönlichkeit verlangt, ich brauche dringend einen Hubschrauberschein, dann zahlt mir der steuerzahler die 50 K Kosten dafür?
Toll....
Super danke für deine Antwort :) Einfach um kritisch nachzufragen: Warum denn eine Teilübernahme und keine 100%ige? Bzw. sollte das 50/50 sein oder was wäre da deiner Meinung nach sinnvoll