Dürfen eigentlich 2 Menschen mit schwerer geistiger Behinderung heiraten?
4 Antworten
Sofern beide ü18 sind oder einer ü18 und einer ü16 mit genemigung.
Einzige mir bekannte ausnahme: https://dejure.org/gesetze/BGB/1304.html
Definition dafür: https://dejure.org/gesetze/BGB/104.html
Und die definition beschreibt nach meinem verständnis einzelfälle. Eine schwere geistige behinderung würde da nicht automatisch drunter fallen.
Ah dann hat sich das wohl geändert seit dem meine quelle raus kam.
Um Kinderehen vorzubeugen wurde das Gesetz 2017 geändert
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
Sie sollten zuminderst lesen und schreiben können,aber ohne Betreuer gehts nicht.Der wo sich halt kümmert um die Leute und bei Ämtergängen hilft.
Bestimmt. Aber Adoption glaub ich nicht.
Irgendwie klingt meine Erfahrung komisch im Bezug auf diesen Kontext.
Meine Erfahrung bezieht sich auf das Thema Leben.
Ja, klar.
Kann man doch fast täglich beobachten.
Die ganz schweren Fälle glauben sogar, die Verbindung würde bis ans Lebensende halten.
In D. ist nur noch eine Ehe erlaubt, wenn beide über 18 sind.