Alle Flüchtlinge, die Sexualstraften begangen haben, nach Afghanistan abschieben?

Ja 75%
Nein 25%

36 Stimmen

10 Antworten

Ja

In das Herkunftsland, das muss nicht unbedingt Afghanistan sein

Woher ich das weiß:Hobby

SmartGuy007  15.09.2024, 03:34

Warum? Warum behandeln wir sie nicht vor dem Gesetz gleich und stecken sie ins Gefängnis wie z.B. eine rechtsextremen Terroristen oder einen deutschen Vergewaltiger? Achtest du etwa unser Grundgesetz nicht (so wie die aktuelle Regierung)?

Jespa666  15.09.2024, 04:59
@SmartGuy007

Für Ausländer gilt das deutsche Grundgesetz nicht uneingeschränkt sondern das Aufenthaltsgesetz. Der Aufenthalt in Deutschland bedarf i.d.R. ein Visum (Touristenvisum, Arbeitsvisum, außer z. B. bei EU-Ausländern) oder ein Asylgrund. Wer hier herkommt und sich dabei auf die Asylgesetze beruft, der hat natürlich kein Aufenthaltsrecht, wenn sein Asylantrag bgelehnt wurde. 🤷‍♂️Wenn er Straftaten begeht, kann das natürlich zu einem negativen Asylbescheid führen. Die Aktuelle Regierung und die davor stetzt das deutsche Recht nicht durch. Abgelehnte Asylbewerber müßte abgeschoben werden.

geheim007b  15.09.2024, 08:01
@Jespa666

natürlich gilt das Grundgesetz für alle, dort steht aber nicht dass alle ins deutsche Gefängniss müssen (steht nichtmal für deutsche drin). Und nach der Haft natürlich abschieben.

Jespa666  15.09.2024, 15:42
@geheim007b

Das ist falsch.

https://www.bundestag.de/resource/blob/829220/8bbf95389367d5affc4b0a8f1e9b6b88/WD-3-007-21-pdf-data.pdf

Folgende Grundrechte aus dem Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG sind ausweislich ihres Wortlautes Deutschen vorbehalten:
– Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit),
– Art. 9 Abs. 1 GG (Vereinigungsfreiheit),
– Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit),
– Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit),
– Art. 16 Abs. 1 GG (Schutz vor Ausbürgerung),
– Art. 16 Abs. 2 GG (Schutz vor Auslieferung).
...
geheim007b  15.09.2024, 18:23
@Jespa666

korrekt, ich meinte jetzt aber eher die relevanten in dem Fall wie recht auf körperliche unversehrtheit etc., bzw. die Menschenrechte im allgemeinen. Was das genau bedeutet ist dann allerdings interpretationssache

SmartGuy007  15.09.2024, 23:30
@Jespa666

Alles zu widerlegen mit Artikel 3:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/artikel-3-gg-2267592

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich lass mich nicht auf deine ausländerfeindliche Debatte rein. Auf dieses peinliche Niveau begebe ich mich nicht. Du wirst ja auch nicht abgeschoben.

Jespa666  18.09.2024, 06:08
@SmartGuy007

Das ist die geltende Rechtslage in Deutschland. Wie peinlich bist du denn! Du bist antidemokratisch, wenn du das Grundgesetz missachtest. Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun. Die von dir geschriebenen Punkte widersprechen auch nicht den o.g. Punkten. Da steht nichts von: Ausländer werden vor Gericht härter bestraft. Ausländer brauchen halt ein Besuchervisum oder ein Arbeitsvisum und können nicht einfach so in Deutschland herumreisen. Das ist alles nur für EU-Bürger möglich.

Du kannst mir auch mal ein Land auf der Welt nennen, wo du einfachso hinfahren kannst, ohne Visum und dort auch noch nach Lust und Laune arbeiten darfst oder Sozialleistungen beziehen kannst.

Nein
( Also in den meisten Fällen eine indirekte Todesstrafe)

Lol, da bist du massiv faLSCH informiert. Die Deppen, die wir da letztens hin geschickt haben, waren zum großenteil Sexualstraftäter. Die wurden da nach ein paar Stunden frei gelassen.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass die Taliban unsere Gesetze anerkennen und deren Richtsprüche.

Die Afghanen die wir da hinschicken sind frei und freuen sich ihres Lebens...


356256236 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 03:35

Es sind nur 3-5 frei gekommen, der Rest sitzt aktuell noch im Gefängnis.

Ja

Wieso Todesstrafe?! Was die hier verbrochen haben interessiert die Taliban einen Dreck. Es ist eine Abschiebung weg von der Haft in Deutschland in ein freies Leben. Viel zu human und unverdient. Dann auch noch mit 1000 € „Handgeld” zur Belohnung, was in Ihrer Heimat zwei Jahresgehältern entspricht.

Trotzdem, Hauptsache weg.


356256236 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 03:40

In Afghanistan werden Sexualstraftäter entweder ausgepeitscht oder hingerichtet.

McPresley  15.09.2024, 03:56
@356256236

Ja, wenn man es dort macht - deswegen toben sie sich ja hier aus. Finde ich außerdem gut. Gäbe es hier auch Peitschenhiebe, würden sie sich besser zusammen reissen.

FremderRatgeber  15.09.2024, 04:21
@McPresley

Du tust so als ob Afghanen oder vielleicht generell Ausländer so einen Libido Druck hätten, dass sie Frauen einfach vergewaltigen und nicht widerstehen könnten. Vergewaltigung gibt es in jeder Gesellschaft und eine Vergewaltigung, welche von einem Deutschen begangen wird, diese wird nicht wahrgenommen, weil es eben nicht diese hohe Aufmerksamkeit seitens der Medien gibt.

Ja
Sag zum Abschied leise Servus

Alle Zuwanderer mit dem ersten Vergehen sofort abschieben, denn wer hier angeblich Schutz sucht, braucht keine Straftaten begehen. Bei kleineren Delikten kann mMn auf eine Anklage verzichtet werden und sofort ein Sitzplatz im Düsi Richtung Heimat gebucht werden - mit Strafandrohung bei Wiedereinreise.

Schließlich werden Diebstähle und Körperverletzung ohnehin oft nicht mit Gefängnis bestraft. Also raus!

Bild zum Beitrag

Bei Minderjährigen haften natürlich die Eltern, die vermutlich auch verantwortlich für deren missratene Kinder sind und müssen diese in ihre Heimat begleiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aktiv in Parteien gewesen, Literatur und Zeitgeschehen
 - (Recht, Gesetz, Europa)

Ja.

Was denen da dann droht, ist nicht mein Problem.


CarlosMerida  07.10.2024, 19:51

VORSICHT: Mit ein bisschen Glück werden die hohe politische Führer, weil sie sich ja durch Notzuchtverbrechen "qualifiziert" haben!