Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Kann das mal jemand übersetzen?

Nun zum Hauptteil meiner Frage; denn ich bin etwas verwirrt.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Was soll ich daraus bitte schließen? Dass der Brief mindestens 4 Tage bei der Post irgendwo rumlag?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Was soll ich tun? Wie reagiert man darauf angemessen? Was sagen die Gesetze in so einem Falle?

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

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Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

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