Videoüberwachung an Waschstrasse erlaubt?

Hallo,

mein Chef hat heute bei uns im Betrieb (ich arbeite in einer Auto-Waschstrasse) drei 6Megapixel IP-Videokameras der Marke "Mobotix" anbringen lassen. Ihm geht es darum Vorschäden an den Fahrzeugen wie Kratzer im Lack, beschädigte Aussenspiegel, etc. zu erkennen bevor die Kunden durch die Waschstrasse gefahren sind, um bei einer etwaigen Reklamation eines Kunden einen Gegenbeweis zu haben. Das sagt er zumindest. Ich habe schon davor für eine Waschstrasse gearbeitet und dort wurde mir eigentlich gesagt, dass der Kunde immer in der Beweispflicht sei das der Schaden hier passiert sei.

Ich fühle mich ehrlich gesagt unwohl bei der Sache, da die Kameras auch Mikrofon und Lautsprecher haben, schwenkbar sind und natürlich von daheim aus eingesehen werden können. Ich habe gelesen dass es unzulässig sei Tonaufnahmen anzufertigen, aber wie soll ich das überprüfen? Da wir ein sehr kleiner Betrieb sind in dem der Chef noch selber mitarbeitet und ich auf den Job angewiesen bin, möchte ich die Sache eigentlich nicht so gerne persönlich ansprechen. Die Kameras erfassen den kompletten Vorwaschbereich. Eine Kamera befindet sich über der Kasse und filmt in Richtung Einfahrt der Waschstrasse, die andere ist auf der Gegenseite montiert und filmt die Autos beim Einfahren in die Waschstrasse.

Was kann ich dagegen tun? Kann ich einem Datenschutzbeauftragten den Fall (anonym?) melden und der geht der Sache nach? Zum besseren Verständnis habe ich ein Bild angehangen - entschuldigt meine Paint-Skills :D, Grobmotoriker und Laptop-Touchfeld :3. Ein richtiges kann ich leider nicht schiessen da man sonst evtl. wüsste um welche Waschstrasse es sich handelt. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruss

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Datenschutz, Arbeitsrecht, videoueberwachung, Kameraüberwachung, Waschstraße
Komplizierte Haftungsfrage nach Auffahrunfall in einer Waschstraße. Wer ist schuld?

Hallo,

leider ist mir am Sonntag jemand in der Waschstraße auf mein Auto aufgefahren. Es handelt sich um eine voll automatisierte Waschstraße. Ich wurde vom Fließband durch die Anlage gezogen und wurde gerade vom Aktiv-Schaum besprüht. Auf einmal spüre ich 3-4 mal einen stumpfen Schlag. Da sah ich schon, wie mein Hintermann mir auf der Stoßstange hing.

Wir sind dann Stoßstange an Stoßstange durch den Rest der Anlage geführt worden. Der Hintermann meinte, er habe auf Neutral gestellt (Automatikfahrzeug). Obs stimmt, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht war er doch noch auf D und ist mir langsam raufgerollt.

Laut meiner Versicherung muss ich den Schadensanspruch der Versicherung vom Hintermann melden. Das habe ich auch gemacht, diese zweifelt aber mittlerweile an, ob es nicht ein Fehler der Waschstraße gewesen sei. Natürlich haben wir den Vorfall direkt der Geschäftsleitung gemeldet und ein Schadensprotokoll ausgefüllt. Auf Rückfrage, wie so etwas passieren kann meinte die Geschäftsleitung, dass der Hintermann gefahren sein muss. Dieser streitet das jedoch ab.

Nun habe ich mir einige Urteile über Unfälle in Waschstraßen durchgelesen und daraus geht hervor, dass wenn sich zwei Fahrzeuge gefährlich nähern, das Fließband automatisch abgeschaltet werden muss. Dies ist aber nicht passiert.

Soll ich nun auch der Versicherung der Waschstraße Meldung über den Vorfall geben? Wie würdet ihr nun vorgehen? Ein komplizierter Fall.

Ich danke, viele Grüße.

Auto, Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Waschanlage, Waschstraße, Auffahrunfall, Haftungsfrage

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