Gibt es laut VDE eine Auflage - Kellerlicht
Ein Keller geht durch 2 Häuser, ist also ziemlich verschachtelt. Am Eingang ein Lichtschalter, der nach ca 3 Minuten wieder aus geht. Das heißt, man muss sich im Dunkeln (keine Fenster in gesamtem Keller) durchtasten und mit einem bisschen Glück stet auch nichts im Weg. Ist der Eigentümer nicht angehalten das Zeitrelais hier auszustellen. Ist doch Lebensgefährlich so was. Welche Vorschrift greift hier, die man dem Eigentümer unter die Nase halten kann? Ebenso ist in de eignen Kellerraum GARKEIN Licht, nur das bisschen was halt vom Gang eindringt.
Mietrecht,
VDE