Überbrückungsjahr, aber wie?

Hallo! Ich habe dieses Jahr mein Abitur absolviert. Nach den Prüfungen und bis zu den Zeugnissen hatte ich eine Weile Zeit und habe berufsorientierend ein Praktikum in dem Berufsfeld gemacht, was mir Spaß macht. Mein erstes Praktikum fiel leider aus und ich hatte lange keinen Plan gehabt, was ich nach dem Abitur machen möchte.

Nun steht es fest, ein duales Studium Informationstechnik. Allerdings habe ich das Problem, dass das Unternehmen, wo ich mein Praktikum gemacht habe, dieses Jahr keine freien Stellen mehr hat, also müsste ich mich für nächstes Jahr bewerben. Ich möchte eigentlich keinen anderen Betrieb suchen, weil ich mich mit den Leuten dort sehr gut verstanden habe und die Lage super ist - eigentlich ideal für das duale Studium.

Wie stelle ich das Überbrückungsjahr am besten an, was kann ich überhaupt tun?

Ich würde gerne jobben gehen, um mein Taschengeld aufzubessern oder Praktika in anderen Berufsfeldern machen, speziell Musik, wo ich mein Wissen erweitern möchte, aber weiß, dass ich nicht da arbeiten möchte (etwa im Tonstudio).

Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich nicht notwendig auf Geld angewiesen bin, heißt noch eine Unterkunft habe und mich keine Sorgen um meine Versorgung machen muss. Ich möchte aber am liebsten nicht den Bezug des Kindergeldes verlieren, denn weniger Geld darf es nicht in der Kasse werden. :c

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich habe mich schon auf diversen Seiten informiert und mich schon bei der Berufsberatung von der Agentur für Arbeit angemeldet. Für letzteres habe ich noch keine Antwort erhalten und aus ersteren bin ich nicht ganz schlau geworden oder bin mir unsicher...

Vielen Dank schonmal! :D

P.S.: Raum Dresden, sollte es relevant sein. Größere Entfernungen sind vorerst kein Problem, aber nicht mehr als 1,5h Anfahrt..

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ALG 1 / Überbrückungsgeld?

Servus, also Folgender fall.

Fa. A Kündigte mir zum 1.11.2015 Ich hatte zum 15.11 wieder was in aussicht bei Fa. B was sich im nachhinein nichtig raus gestellt hatte. am 16.11 als ich bescheid bekamm das die stelle bei Fa. B doch nicht klappt bin ich direkt zur Agentur für Arbeit bzgl ALG1 usw.

Jetzt musste ich die Arbeitsbescheinigung bei meinem Alten Arbeitgeber der Fa. A abgeben um diese auffüllen zu lassen. Später ging ich dann raus mit der Absprache das ich ab dem 15.12 wieder dort anfangen kann zu den Alten Konditionen. Was mich sehr Freut, das Wieso weshalb warum versteh ich zwar bis jetzt immer noch nicht, warum ich dann gekündigt wurde aber egal ^^.

Jetzt meine Frage. Da wir dort immer das gehalt am 1. des Monats bekommen ich aber am 15. eingestellt werde erneut und somit am 1.1.2016 gehalt für 2 Wochen bekommen würde fallen die 2 Wochen vorher ja noch in ALG 1 ? Oder gibt es was unbürokratischeres wie Überbrückungsgeld ? Da ich ja weiter hin meine Fixkosten und sonstige Laufende Kosten zu Tragen habe. Natürlich will das Amt jetzt auch wissen wieso ich mich nicht direkt gemeldet habe (Anhörung) wo ich hoffe das die verstehen wieso und weshalb ich mich erst zum 16.11 gemeldet habe. Da ich die Zeit ja hätte Überbrücken können zum Neuen Job Aber jetz ja nicht mehr geht. Hat da wer Tipps oder was ich machen soll ? Volles Gehalt bekäme ich erst zum 1.2. Ergo müsst ich 1 1/2 Monate Überbrücken. Danke

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