Dürfen Gemeinden Halteverbotsschilder aufstellen, wenn kein verkehrstechnischer Grund vorliegt?
Guten Morgen,
ich wollte mal wissen, ob Gemeinden, Städte usw. Halteverbote anordnen dürfen, wenn dies verkehrstechnisch nicht nötig ist?
Es geht um folgenden Fall:
In einem Industriegebiet, das am Ortsrand liegt und über breite Straßen verfügt, gilt von 20:00 - 06:00 Uhr ein absolutes Halteverbot für LKW. Das heißt, der LKW darf tagsüber, wenn die Angestellten der angrenzden Firmen auch Parkplätze benötigen, auf der Straße geparkt werden.
Nachts, wenn die Parkfläche von den Arbeitern nicht benötigt wird, darf der LKW dort nicht stehen. Dabei wäre es meiner Meinung nach genau andersrum sinnvoll.
Nun drängt sich der Verdacht auf, daß das Halteverbot aus finanztechnischen Gründen aufgestellt ist, weil dort jede Nacht Rentner auf Tour geschickt werden (kein Witz!), um die widerrechtlich geparkten LKW aufzuschreiben.
Ist ein solches Halteverbot rechtens, oder kann man dagegen vorgehen?
Danke für Eure Antworten.