Hallo,
Der Sachverhalt: Die Einfahrt zu unserem Haus ist nicht mehr nutzbar, weshalb der Vermieter das Ausfahrt-Schild hat entfernen lassen und erlaubt davor zu parken. Allerdings hat die Einfahrt einen leicht abgesenkten Bordstein- der allerdings der Einfahrt diente und nicht zur Überquerung o.ä. Alle Mieter parken jetzt seit gut 2 Jahren davor. Jetzt hatte ich gestern ein Schreiben in der Post mit Verwarnung in Höhe von 10€ wegen des abgesenkten Bordsteins. Ich habe Einspruch eingelegt wegen der o.g. Schilderung dass der Bordstein wegen der Einfahrt abgesenkt ist und "Hingegen liegt kein Parkverstoß vor, wenn die "Einfahrt" offensichtlich unbenutzbar ist";(KG VRS 62, 142). Ist der Einspruch sinnvoll und gut begründet? Oder sollte ich doch besser die 10€ zahlen um nicht noch mehr (unnötiges) Geld zu zahlen?