Betreuer der Bachelorarbeit wechseln?

Hallo Community,

ich schreibe meine Bachelorarbeit in diesem Semester und habe starke Probleme mit dem Betreuer.

Er legt mir unnötige Steine in den Weg, lässt mich andauernd das Thema und den Titel der Bachelorarbeit wechseln, ohne mir vernünftige Tipps oder Empfehlungen zu geben und redet sehr stark von oben herab über meinen Fortschritt und die eigentliche Forschungsfrage, die ich untersuchen möchte - obwohl er dieser Forschungsfrage und dem Titel vor dem Beginn der Betreuung zugestimmt hat, da wir ein Exposé verfassen mussten, um einen Erstprüfer zu gewinnen.

Ich sollte sogar nochmal zwei neue, komplette Exposés verfassen, die jeweils beide ein anderes Thema behandeln, weil ihm das nicht passte.

Hinzu kommt, dass er sich in den Meetings stark selbst widerspricht und ich absolut keine Ahnung habe, was nun falsch ist oder in welche Richtung es gehen soll. Ich habe bereits sehr, sehr viel Zeit und Nerven investiert und bin leider der Meinung, dass es nur noch schlimmer wird.

In unserer Universität stand, die Zusage eines Erstbetreuuers ist verbindlich - kennst sich da jemand rechtlich aus, ob es trotzdem möglich ist, seinen Erstbetreuer zu wechseln, bevor die Bachelorarbeit angemeldet wurde? DIe Universität antwortet mir hierzu leider auch nicht.

Vielen Dank für jede Hilfe!

Studium, Bachelor, Bachelorarbeit, Hochschule, Masterarbeit, Universität, wissenschaftliches Arbeiten, Prüfungsrecht
Fahrerlaubnisprüfung durchgefallen, Gründe banal und auf Prüfungsangst zurückzuführen (weitere Informationen unten) was tun?

Ein bekannter von mir viel heute durch seine Fahrerlaubnisprüfung. Er leidet an schwerer Prüfungsangst, die als psychische Krankheit klar definiert ist (icd 10; F40 & F41). Die Gründe wurden ihm zwar genannt, waren aber weder äußerst gravierend, noch nachvollziehbar (Hauptgrund: ein Hindernis in Form eines Autos auf einer engen Straße, welches angeblich mit zu wenig Seitenabstand passiert worden ist. Fahrlehrer griff unnötigerweise auch panisch zum Lenkrad, berührte dieses jedoch nicht und es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Mensch oder Objekt. Desweiteren konnte das Hindernis nur eng passiert werden, da man sonst überflüssigerweise den gesamten Gegenverkehr blockiert hätte). 

Andere ausgesprochen banale "Fehler", die man eigentlich nicht mal so nennen kann, sind schlicht und ergreifend auf die Angst (nicht nur normale Nervosität, sondern wie bereits beschrieben, tatsächliche Prüfungsangst) zurückzuführen. 

Von der wirklich ungünstigen Situation, die letztendlich kurz vor Ablauf der eigentlichen Prüfungszeit zum Abbruch der Prüfung geführt hat, abgesehen, stellt sich mir die Frage, ob nicht von Anfang an die enorme Angst und somit Einschränkung des Prüflings besonders hätte berücksichtigt werden müssen, schließlich ist dies auch in Schulen und Universitäten der Fall, wenn man diese Nachweisen kann. Beispielsweise müssen dann andere Prüfungssituation gegeben oder individuelle Lösungen gefunden werden. Wie könnten diese in dieser Situation aussehen?

Desweiteren stellen sich mir die Folgefragen ob man nun auch die Kosten für die Prüfung (bzw. für die nächste Prüfung) wegen der Nichtbeachtung der Krankheit erstattet bekommen kann und in wie fern es klug ist, unter Anbetracht dessen vorzugehen, da sich ja beispielsweise ein Prozess vor Gericht (sollte es dazu kommen) sehr ziehen kann. 

Auch wenn die Situation sehr speziell zu sein scheint, hoffe ich, dass alle Punkte verständlich sind und zu hilfreichen Antworten führen können.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Schule, Geld, Prüfung, Angst, Recht, Verkehrsrecht, Gericht, Phobie, psychische Erkrankung, Prüfungsrecht

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