Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?
Dürfen Städte / Gemeinden weiterhin steuern einfordern, obwohl der Zweitwohnsitz in der Behörde abgemeldet wurde? Die Begründung, die meine ehemalige Heimatstadt aufführt ist, dass ich bei fehlendem Nachweis über die KÜNDIGUNG der Wohnung weiterhin Zahlungsverpflichtet bin. So dumm konnte ich ehrlich gesagt nicht denken, befand mich in einer privat schwierigen Lebenslage, in der ich sowieso schon für alles möglich doppelt und dreifach hinterher telefonieren musste Stellen mehrmals über meinen neuen Wohnsitz informieren musste, weil sie es beim ersten mal nicht gecheckt haben... und mitten drin meine Arbeit die mich gefühlt rund um die Uhr beanspruchte.
Wie dem auch sei... für mich war das Thema mit der Abmeldung meines Zweitwohnsitzes erledigt. Forderungen vom Finanzamt habe ich einfach mehr erwartet.. warum auch ? circa ein Dreiviertel Jahr später wird plötzlich eine lächerlich hohe Summe von meinem Konto gepfändet. Begründet wurde dies vom Finanzamt, dass es einen Unterschied zwischen Melderecht und Steuerrecht gäbe und sie die ganze Zeit einen Nachweis meiner gekündigten Wohnung haben wollten. Das Geld bekomme ich dann auch nicht mehr wieder, trotz dessen ich nachweisen kann, dass die Wohnung zum gegebenen Zeitpunkt gekündigt war.
Ehrlich wäre es mir neu, dass ich durch Steuerüberzahlung, und das auch nur aufgrund eines fehlenden Nachweises (Informationen, die das FA ja wohl auch von allein in Erfahrungen bringen kann) weiterhin legal zu Kasse gebeten werden kann. Insbesondere dann, wenn ich abschließend vorweisen kann, dass die Wohnung nicht mehr von mir gemietet war und schon längt von einer neuen Person bezogen wurde. Wenn man mal den zweck der Zweitwohnsitzsteuer bedenkt, wäre es absolut lächerlich die überzahlte Summe nicht zurückfordern zu können.
Hab nicht viel Hoffnung, aber alt hat jemand da ne Ahnung über sowas...
1 Antwort
Eine Anmeldung begründet keinen steuerlichen Wohnsitz. Der wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt und/oder das Vorhandensein einer Wohnung definiert.
Da dies aber nicht der Fall war, sollte hier auch keine Steuer anfallen dürfen. Würde mich an einen fachkundigen Steuerberater oder Anwalt wenden!
-> Würde mich an einen fachkundigen Steuerberater oder Anwalt wenden!
es geht um die ABMELDUNG der Zweitwohnsitzsteuer. Ich bin daccord, damit dass ich bei noch existierendem Zweitwohnsitz eine zweitwohnsitzsteuer zahle (wobei hier eine EXTRA Meldung an das Finanzamt auch nicht nötig war) Für die Abmeldung jedoch akzeptiert das Finanzamt eine Abmeldung der Meldebehörde nicht.