Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?

1 Antwort

Eine Anmeldung begründet keinen steuerlichen Wohnsitz. Der wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt und/oder das Vorhandensein einer Wohnung definiert.

Da dies aber nicht der Fall war, sollte hier auch keine Steuer anfallen dürfen. Würde mich an einen fachkundigen Steuerberater oder Anwalt wenden!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium

LaraMcVala 
Beitragsersteller
 16.05.2024, 01:22

es geht um die ABMELDUNG der Zweitwohnsitzsteuer. Ich bin daccord, damit dass ich bei noch existierendem Zweitwohnsitz eine zweitwohnsitzsteuer zahle (wobei hier eine EXTRA Meldung an das Finanzamt auch nicht nötig war) Für die Abmeldung jedoch akzeptiert das Finanzamt eine Abmeldung der Meldebehörde nicht.