Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?

Guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:

1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte

2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)

3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).

Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.

Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.

Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/

Danke im Voraus!!! :)

Finanzen, Recht, BAföG, Meister-Bafög, Techniker, AFBG

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