Guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:

1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte

2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)

3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).

Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.

Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.

Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/

Danke im Voraus!!! :)