Wie breit muss ein Weg sein, wenn man ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen hat?
Das Wegerecht ist zum Fahren und Gehen eingetragen.
Unser Problem besteht darin, dass der zu unserem Grundstück führende Weg eine Biegung von 90 Grad hat und ausgerecht in der Kurve stehen Nebengebäide vom Nachbarn, dessen Grundstück mit dem Wegerecht belastet ist.
Der Weg wurde auf eine Breite von durchgängig 3 Meter abgesteckt.
Außerdem werden genau in dem "Knick" Fahrräder, Mülltonnen, Gartentische, Blumenkübel, Gartengeräte etc. abgstellt. Auch das Auto vom Nachbarn steht da so, dass man aufpassen muss, dort nicht gegen zu fahren.
Reden lässt er nicht mit sich, ist stur und seine Meinung ist gültig und sonst nichts.
Ohne Hindernisse im Biegungsbereich würden wir , wenn auch knapp, rumkommen, aber sollte man uns in dem Bereich nicht mehr als Meter Durchfahsbreite zur Verfügung stellen?