Anzeige wegen Betruges trotz Einigung mit Geschädigtem?

Hallo liebe Community,

Ich bekam letztes Jahr von einer Freundin ein Paar Airpods mit Karton, die Sie mich bat, für sie per Kleinanzeigen zu verkaufen.

Anscheinend sollen die Kopfhörer eine Fälschung gewesen sein, und Ich bekam heute eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges bei der Kriminalpolizei.

Sofort nach Erhalt schließ Ich mich erneut mit dem Kunden kurz, um zu Erfahren was das Problem gewesen sein soll. Dass die Kopfhörer ein Plagiat gewesen sind, wusste Ich bis dato nicht. Sie schickte mir einige Bilder zum Beweis der Unechtheit der Kopfhörer, und Ich erkannte an, dass es sich nicht um originale Airpods handeln kann.

Ich fand nun eine Einigung mit der Dame und überwies das erhaltene Geld zurück. Daraufhin sagte sie, sie würde morgen zur Polizei gehen, um den aufgegebenen Antrag zu widerrufen.

Nun zu meiner Frage:

Da Ich weiß, dass der Vorwurf des Betruges kein Antragsdelikt ist, ungeachtet einer Anzeige verfolgt wird und nicht zurückgezogen werden kann, würde Ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Vorfall wegen fehlenden Vorsatzes sowie einer Entschädigung des Kunden ohne eine strafrechtliche Konsequenz vonstatten gehen zu lassen.

Am 19.04. habe Ich dann den Termin zur Aussage in dem Verfahren. Kann durch Schilderung der Sachlage sowie einer Entlastenden Aussage von Seiten der Geschädigten von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen werden? Und wie lang wird das Gesamtverfahren im Besten Falle von dort an noch laufen?

Ich möchte im Oktober zur Bundeswehr, weshalb mir der Brief, der heute einflatterte, verständlicherweise gänzlich ungelegen kommt.

Vielen Dank schonmal Vorab!

Betrug, Polizei, Recht, Anzeige, Ermittlungsverfahren, Kriminalpolizei, Strafsache, Strafverfolgung
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