Ebay: Käufer behauptet, Ware sei beschädigt angekommen

Hallo und guten Tag,

ich habe über Ebay ein Objektiv verkauft. Obwohl die Käuferin ausdrücklich wegen der Mehrkosten darauf verzichtet hat, habe ich es bis zu 500 EUR versichert versandt. Es war in einem einwandfreien Zustand, wir hatten es zuvor (mein Mann) sogar in einem Fotogeschäft prüfen lassen.

Ich habe es mehrfach in Blasenfolie gewickelt und Hohlräume im Päckchen mit Luftkammernfolie ausgefüllt.

Dennoch habe ich von der Käuferin eine Email erhalten, das Objektiv sei mit erheblichen Beschädigungen angekommen. Sie wollte mit dem Paket aber nicht zu DHL gehen, mit der Begründung, das Paket sei äußerlich unbeschädigt gewesen, die würden die Reklamation nicht annehmen. Ich habe jedoch darauf bestanden - Antwort noch offen.

Im Internet habe ich mich schon schlau gemacht - offensichtlich zahlt DHL so gut wie nie, wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist. Aber das beschäftigt mich erst einmal nicht.

Mich beschäftigt: Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? Kann sie nun wirklich den Kaufpreis einfach von mir zurück verlangen? Leider habe ich den Gewährleistungsausschluss nicht wirklich in meinem Angebot drin gehabt, nur die Formulierung "Dies ist ein Privatverkauf - der Artikel kann daher nicht zurück gegeben werden. Versicherter Versand (DHL bis zu 600 EUR) für 10,99 EUR möglich.".

Kann mir bitte jemand einen Rat gehen, wie ich hier nun am besten vorgehe? Da wäre ich sehr dankbar! Bin ein privater Verkäufer.

Internetrecht, eBay, Internetauktion, Vorkaufsrecht
Ebay Verkauf - was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

ich habe für ein Projekt vom örtlichen Tierschutzverein übers Internet Tischkalender mit (eigenen) Fotos gemacht. Diese Kalender zahle ich und spende sie dem Tierheim. Im Tierheim werden sie dann verkauft und die Einnahmen kommen den Tieren zu Gute. Das ist auch schon alles mit dem Tierhschutzverein abgesprochen und geklärt. Soweit die Vorgeschichte.

Nun ist es so, dass es bereits einige Interessenten für die Kalender gibt, die nicht hier in der Region wohnen. Wegen des organisatorischen Aufwands ist es aber dem Tierheim nicht möglich, die Kalender zu versenden und die Zahlungseingänge zu überwachen usw. Deshalb möchte ich gerne die Kalender privat auf ebay anbieten - für den gleichen Preis wie im Tierheim + Versandkosten. Die Einnahmen (abzgl. Versand) würde ich dann ebenfalls 1:1 ans Tierheim bzw. den Tierschutzverein weiterleiten.

Frage: geht das so einfach als privater ebay Verkäufer oder muss ich was beachten? Ich glaube nicht, dass es Massen an verkauften Kalendern werden, aber so mit 50 Stück rechne ich schon. Bin ich da vielleicht schon ein gewerblicher Verkäufer? Muss ich ggf. irgendeine Meldung ans Finanzamt machen, auch wenn ich persönlich keinen Gewinn aus dem Verkauf erziele weil ich die Einnahmen ja 1:1 weitergebe?

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann, der sich damit auskennt.

Danke und liebe Grüße!

Internetrecht, eBay, Tierschutz, Onlineverkauf
Amazon: Falsche, hochwertigere Ware geliefert bekommen

Tag zusammen.

Ich habe ein Fachbuch über Amazon bei einem privaten Händler bestellt. Preis 5Euro. Ich kontaktierte sogar ausdrücklich den Händler, um Fragen zur Verpackung des Buches zu klären. Keine Antwort. Auf weitere Fragen reagierte der Händler ebenfalls nicht.

Eine Woche später erhielt ich das Paket. Geliefert wurde nicht das bestellte, sondern ein umfangreicheres, aber auch 10Euro teureres Buch. Ich nahm alles so hin und freute mich über das deutlich bessere Buch zum günstigen Preis.

Angesichts der extrem langen Lieferzeit, der Ignoranz des Händlers und der handschriftlichen Danksagung ging ich davon aus, dass das umfangreichere Buch quasi als "Entschädigung" für besagte Unannehmlichkeiten verschickt wurde. Das Buch war als Geschenk gedacht und wurde umgehend verschenkt.

Nun, knapp 3 Wochen später meldet sich plötzlich der Händler (sieh an, nun kann er sich melden.. aber meine Anliegen wurden ignoriert!) und verlangt das Buch oder den Differenzbetrag. Zurückschicken ist nicht, da verschenkt. Differenzbetrag wäre ich gewillt zu zahlen - allerdings nur die Differenz zur aufgedruckten UVP.

Spätestens nach meinen mehrmaligen Anfragen zum bestellten Buch hätte der Händler - bereits vorm verschicken - hellhörig werden müssen und merken müssen, dass das falsche Buch zum verschicken bereit lag. Es kam aber keine Reaktion.

Ich bin wie gesagt gewillt, die Sache schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen und würde dem Zehner nicht hinterherweinen. Aber bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Fehler des Händlers auszubaden? Den Rechtsweg zu beschreiten steht in keiner Relation zum gekauften Produkt.

Deshalb rein hypothetisch: welche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?

mfG und danke!

Buch, Online-Shop, Amazon, Recht, Internetrecht, Kaufvertrag, Erstattung, Manowar, Versandhandel, fernabsatzgesetz

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