Moin!

Ich möchte im Internet eine Interpretation zu einem Songtext veröffentlichen. Dazu würde ich selbstverständlich unverändert in Anführungszeichen zunächst vier Zeilen aus dem Songtext aufschreiben und anschließend einen großen Absatz als Kommentar hinzufügen. Meines Wissens ist es somit ja kein Bruch des Urheberrechts. Allerdings muss ich die Quelle angeben. Angenommen ich nehme "Stehengeblieben" von "Echt". Auf der CD steht: (C) + (P): Moter Music, Hamburg/Laughing Horse Music Moter Music, a Universal Music Company

Offensichtlich ist Universel hier der Rechteinhaber, würde (C) 2001 Universal reichen?

Lieben Gruß und einen lieben Dank!