Folgendes Szenario: Person A schickt per Whatsapp ein paar Selfies an Person B. Person B leitet die Bilder an Person C weiter. Person A findet das heraus und will nun Klage einreichen.

Ist die Klage legitim? Meines Erachtens nicht, da Person A ja weder ausdrücklich verboten hat die Bilder weiter zu leiten und zudem hat sie die Bildrechte an Whatsapp abgetreten.