Wer hat Erfahrung mit der HUK Coburg Autoversicherung bezüglich Schadensregulierung?

Ende April 2009 hatte war ich in einem Auffahrunfall der Geschädigte. Die Unfallverursacherin hat den Unfall der HUK Coburg umgehend gemeldet und es wurde auch sofort ein Vorgang mit Aktenzeichen daraus. Die Sachlage war vollkommen klar und nach 2 Wochen waren alle Zahlen (Gutachten) auf dem Tisch. Der ganze Fall wird vom Rechtsanwalt abgewickelt, der alle Informationen umgehend der HUK Coburg zugestellt hat. Es gibt bei der HUK Coburg nur eine Telefonnummer für die telefonische Kontaktierung rund um die Schadensabwicklung. Unter dieser Nummer ist fast kein durchkommen. Normalerweise wird nach kurzer Zeit der Anruf abgebrochen mit dem Hinweis, dass kein Berater frei ist. Nach ca. 30 Versuchen habe ich einen Berater erreicht, der mir immerhin bestätigt hat, dass mein Vorgang bearbeitet wird. Daraufhin habe ich die weiteren Kontakte mit der HUK dem Rechtsanwalt überlassen. Der müht sich jetzt seit über 10 Wochen ab. Da werden kommentarlos Fristen ablaufen lassen, von der HUK kommt absolut nichts. Als ob sie Pleite wären. Oder gnadenlos unterbesetzt.
Mein Fazit: In Bezug auf die Schadensregulierung ist die HUK zumindest in meinem Fall ein absoluter Scheißladen. Pech für jeden Geschädigten. Den billig versicherten kann das aber im Grund egal sein. Ausser bei Vollkasko. Wer hat ähnliche Erfahrungen?

HUK-Coburg
Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung? DU-Klausel bei HUK?

Hi,

folgende Fragen:

1) Brauche ich als Beamter auf Widerruf eine Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich wollte eine DU abschließen, aber zwei Versicherungsvertreter sagten mir, dass die DU unnötig ist, weil der Dienstherr nur im äußersten Notfall Beamte (vor allem auf Lebenszeit) wegen Krankheit aus dem Dienst entlässt. Die haben mir dann eine BU empfohlen.

2) Hat die HUK eine Dienstunfähigkeitsklausel?

In den HUK-Bedingungen für die DU steht definiert, was Dienstunfähigkeit ist:

  • "Vollständige Berufsunfähigkeit Iiegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherren als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird." *

Ist das jetzt eine sogenannte DU-Klausel? Versichert ist ja laut den Bedingungen, dass die HUK leistet, wenn man mind. 50% berufsunfähig ist. In Kombination mit der direkt darunter stehenden (oben genannten) Definition ist man ja über 50% berufsunfähig, wenn der Dienstherr einen in den Ruhestand versetzt oder entlässt infolge von Krankheit (bestätigt durch einen Amtsarzt oder Gutachter)

Ist das keine, echte, "halb-echte oder unechte DU-Klausel?

Danke schonmal

Versicherung, Recht, Beamte, Berufsunfähigkeitsversicherung, HUK-Coburg

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