Vorläufige Deckungszusage widerrufen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe mir ein neues Auto zugelegt. Für die Zulassung habe ich mir von meiner bisherigen Versicherung eine EVB-Nummer geben lassen, weil ich "nur" einen Fahrzeugwechswel vornehmen wollte. Die Versicherung wollte ich eigentlich nicht wechseln. Nach Anmeldung des neuen Autos habe ich dem Versicherungsvertreter den Fahrzeugschein übermittelt. Er rief mich an und teilte mir den neuen Versicherungbeitrag mit. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Der neue Wagen (Ford KA) sollte plötzlich erheblich mehr kosten als der alte Wagen (Opel Tigra Cabrio). Er begründete dies mit neuen Tarifen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden.

Ich habe mich gleich nach diesem Telefonat nach anderen Versicherungen umgeschaut und bin auch fündig geworden. Mir wurde dann erklärt, dass ich die vorläufige Deckungszusage der alten Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dies dann schriftlich erklärt und anschließend auch noch Telefonate mit der Versicherung geführt. Mein Widerruf sei dort eingegangen und sobald sie vom Straßenverkehrsamt Nachricht bekommen, dass ich anderweitig versichert bin, würden sie mit mir die paar Tage abrechnen, die ich dort versichert war. Ein Versicherungantrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet.

Inzwischen habe ich bei der neuen Versicherung unterschrieben und auch meine Versicherungspolice bekommen. Ich wurde sogar rückwirkend ab Zulassung versichert. Die neue Versicherung hatte am Donnerstag vor Ostern noch eine vorläufige Deckungszusage an das Straßenverkehrsamt geschickt. Ich dachte alles ist gut.

Heute hatte ich ein Einschreiben von meiner alten Versicherung im Briefkasten. Ich hätte den dringend erforderlichen Versicherungsantrag nicht in der vorgeschriebenen Frist gestellt und kündigen die vorläufige Deckungszusage mit einer Frist von 14 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Danach hätte ich keine Versicherungsschutz mehr. Mein Auto würde dann zwangsweise kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen, weil sie dem Straßenverkehrsamt die Beendigung des Versicherungsschutzes melden müssten.

Abschließend teilen sie noch mit, dass sie mir für den Zeitraum, in dem sie mir Versicherungsschutz gewährt haben, den anteiligen Beitrag auf jeden Fall in Rechnung stellen. Das war mir klar und damit hatte ich auch gerechnet.

Was nun? Muss ich jetzt doch bei denen die Versicherung abschließen? Legen die mir wirklich meine Auto still, obwohl ich versichert bin (nur halt nicht bei denen)?

Kennt sich jemand von Euch aus? Für Antworten wäre ich dankbar.

Nickelzick

Widerruf, Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel, eVB-Nummer

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