Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

Hallo,

Ich habe zwar schon einige ähnliche Beiträge gelesen aber meine Frage konnte nicht beantwortet werden. Und zwar suche ich schon lange eine Wohnung und würde die Miete auch vom Jobcenter bezahlt bekommen. Ich bin trotzdem erst 19 und werde im April 20. Da ich zu jung bin, wollen viele natürlich einen Bürgen. War heute bei einer Genossenschaft, wo ich einen Antrag ausgefüllt habe und einen Zettel für einen Bürgen mitbekommen habe. Der einzige, der für mich Bürgen könnte, wäre mein Vater. Die von der Genossenschaft meinte, es wäre auch egal wenn er Rentner wäre, Hauptsache er hat drei Kaltmieten als Einkommen also circa 1200€ meinte sie. Habe meinen Papa angerufen und er meinte er hat so circa 1100€ und n paar zerquetschte im Monat als Einkommen. Ist momentan nur Übergangsgeld weil er durch Krankheit seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Leider hat er in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und einige Schulden angehäuft und seit letztem Jahr läuft ein Insolvenzverfahren. Auf dem Zettel muss man auch ankreuzen, ob in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen und unter anderem auch ein Insolvenzverfahren stattgefunden haben. Und meine Frage ist natürlich, ob er 1. mit den 1100€ Bürgen kann, und 2. ob er trotz dieser Insolvenz bürgen kann. Das Einkommen hat er ja das kann er auch nachweisen nur wäre es schade, wenn es an der Insolvenz scheitert. :( Er hat sein Leben mittlerweile im Griff und man hat ja dann auch eine Art Betreuer soweit ich das gelesen habe?! Also geht er mit Bedacht mit dem Geld um. Ich habe natürlich keine Schulden und er weiß auch, dass er sich da auf mich verlassen kann. Andere Familienmitglieder habe ich leider nicht mehr, so dass auch sonst keiner für mich bürgen kann. Ist die Insolvenz ein Ausschlusskriterium für die Genossenschaft als Bürge? Er hat zudem ein Pfändungsschutzkonto also den Betrag von circa 1080€ hat er sowieso immer und mehr auch soweit ich weiß. Hat er mir zumindest gezeigt seinen Kontostand. Also genug Geld ist auf jeden Fall da. Bin etwas verzweifelt und eine Frage habe ich auch noch. Kann, wenn mein Vater nicht akzeptiert wird, auch mein Freund bürgen? Sind schon seit drei Jahren zusammen und er ist sowieso volljährig. Ist das vom Vermieter abhängig wen er als Bürge akzeptiert?

Schon mal vielen Dank für Antworten!:)

Wohnung, Bürge, Bürgschaft, Insolvenzverfahren, Mietbürgschaft, Privatinsolvenz, bürgen
Bleibe ich jetzt auf der Tierarztrechnung von 3.500 Euro sitzen?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Im Dezember 2015 kaufte meine damalige Freundin, mit der ich zusammen lebte, einen Welpen. Bar gekauft, ohne Kaufvertrag. Der Hund wurde auch nie offiziell angemeldet.

Im Oktober 2016 wurde der Hund dann im beisein von mir und meiner Ex-Freundin von einem Auto angefahren. Als meine Ex-Freundin den schwer verletzten Hund streicheln wollte biss er sie 17 mal in die Hand. Ich also meine Ex-Freundin schnell ins Krankenhaus gefahren und dann den Hund in die Tierklinik gebracht. Dort habe ich den Anmeldebogen mit meinem Namen ausgefüllt (Adresse war ja die gleiche wie ihre, da wir zusammen wohnten) da die Tierklinik den Hund ohne ausgefülltes Formular nicht ansehen wollte. Es ging bei dem Hund um Leben und Tod und ich wollte ihm helfen.

Der Hund wurde dann 3 mal operiert, verstarb jedoch leider einige Wochen danach. Kurz bevor er starb haben wir uns getrennt. Jedenfalls hat die Tierklinik meinen Namen auf dem Anmeldebogen und nicht den meiner damaligen Freundin, und so bekam ich auch die Rechnung über 3.500 Euro zugeschickt. Ich selbst verdiene im Gegensatz zu meiner Ex-Freundin nicht viel, und hätte den Hund niemals für so viel Geld operieren lassen. Außerdem bin ich dabei mir ein neues Leben aufzubauen und brauche momentan jeden Euro selbst um mir eine Wohnung einzurichten.

Da meine Ex-Freundin mir jetzt aber nur noch Schaden will soll ich die Rechnung bezahlen. Ich bot ihr an 50:50 zu machen, aber sie lässt sich auf kein Angebot ein. Das ganze läuft jetzt über BFS health, und ein Anruf bei denen ergab nur, daß ich der Bürge sei, da ich den Anmeldebogen der Tierklinik ausgefüllt habe.

Muss ich jetzt wirklich 3.500 Euro für einen Hund bezahlen der nicht mir war und den ich für so viel Geld nie hätte operieren lassen? Ich weiß nicht mehr weiter, BFS wird weitere Schritte einleiten wenn ich nicht innerhalb einer Woche bezahle. Vielen Dank im Vorraus für euren fachlichen Rat

Hund, Recht, Tierarzt, Bürge, BFS, tierklinik
Bzgl. Autofinanzierung: Muss Bürge im gleichen Haushalt leben?

Hallo zusammen,

ich schildere kurz meine Situation: Ich bin Auszubildender im 3. Lehrjahr, mit einer festen Übernahme nach meiner Ausbildung. Ich war vor ein paar Tagen beim Mercedes-Händler, da ich mir ein neues Auto zulegen will. Das Auto sollte 30.500€ kosten. Mein Plan war es zu finanzieren. Kein Problem mit Bürgen (mein Vater) dachte ich. Die Mercedes-Bank checkte also meine finanzielle Situation (Ich wohne bereits alleine, mit meiner Freundin, bin 20 Jahre alt und zahle keine Miete etc. weil das Haus meinem Opa gehört.) Wie ich bereits dachte, wollte die Bank einen Bürgen->Da kommt also mein Vater ins Spiel, er hat sich als Bürge eintragen lassen. Der Kaufvertrag wurde unterschrieben etc. 2 Tage später rufte mich der zuständige Verkäufer des Autos an und meinte, dass es gesetzlich so geregelt ist, dass ich mit meinem Bürgen in einem Haushalt leben muss, damit das mit der Finanzierung mit Bürgen als Azubi funktioniert. Er habe erst vor wenigen Wochen ein Auto an eine Azubine verkauft (bzw. finanzieren lassen). Allerdings nur, weil ihr Vater als Bürge eingetragen war und sie zusammengelebt haben.

Nun meine Frage(n): Kann mir das jemand bestätigen, dass es dieses Gesetz gibt? Gibt es das vielleicht nur auf die Mercedes-Bank zugeschnitten? Kann mir jemand einen Link zu diesem Gesetz (falls vorhanden) zukommen lassen? Und was macht das für einen Sinn, dass ich mit meinem Bürgen in einem Haushalt leben muss? Wenn der Bürge unterschreibt ist er doch rechtlich dazu verpflichtet zu zahlen, egal ob wir zusammenwohnen, oder nicht?

Grüße Danke im Voraus.

Auto, Gesetz, Autofinanzierung, Bürge, Mercedes Benz
Muss ein Bürge die Wohnung mit kündigen?

. Also : ich hab, als ich damals umgezogen bin meine Mutter als Bürge gebraucht da ich nur Elterngeld bezogen habe. NUn hab ich am 22.6.2011 die Wohnung fristgerecht zum 1.10.2011 gekündigt.Diese Kündigung wurde nicht akzeptiert,da meine Mutter nicht mit unterschrieben hat. So haben wir eine Bestätigung von meiner Mutter geschickt, welche nicht akzeptiert wurde weil wir beide nicht auf einer Kündigung unterschrieben haben.Daraufhin haben wir nochmals ein Kündigungsschreiben hingeschickt welches angenommen wurde ... aber jetzt kommt der Hammer zum 31.12.2011 da als Eingang nicht das erste Schreiben gilt sondern das Letzte eingegangen am 26.9.2011. Was ja abgesehen davon, dass ich rechtzeitig gekündigt habe zwar frech ist weil die sich ja auch hätten gleich richtig ausdrücken können wie sie was akzeptieren, aber nun das nächste Problem darstellt ... nämlich das ich ab 1.11. meine neue Wohnung angemiete hab und da ja theoretisch 2 monate doppelt zahlen müsste. Nun habe ich gehört, das ein Bürge garnicht die Wohnung mit kündigen muss ... warum auch ??? Zusätzlich kommt hin zu , das meine Mutter im eigentlichen Mietvertrag garnicht unterschrieben hat, lediglich ein Zusatzblatt ausgefüllt hat was ich aber (glaube ich zu 98%) garnicht abgegeben habe. Mir ist das Blatt nämlich mal beim Akten sortieren in die Hände gefallen. Hat jemand nen ganz schnellen Tip für mich ??? LG Romy

Mietvertrag, Bürge

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bürge