Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz 12 kmh mit Firmenwagen

Hallo,

mein Anligen ist eine Geschwindigkeitsüberrschreitung in der Schweiz innerorts mit dem Firmenwagen, welches ich nicht einmal bemerkte.

Meine Firma hat folgendes Schreiben bekommen:

Zitat Brief Kanton Zürich: Wir haben festgestellt das die Lenkerin oder Lenker des unten aufgeführten Fahrzeug folgende Verkehrsverletzung begangen hat 303.01 CA Überrschreiten Algemeiner Höchstgeschwindigkeit von 11-15 Kmh.

Ich soll abzüglich 5Kmh Toleranz mit 62 Kmh gefahren sein und eine Überschreitung von 12km/h haben. Die wollen auch gleich 250CHF dafür haben. Uhrzeit war gegn 23.07Uhr

Als mir mein Chef das Zeigte bin ich von allen Wolken gefallen. Er meinte ob wir nicht angeben sollen, das unsere Firma den Fahrer nicht ermitteln kann?

Das Firmenfahrzeug ist ein Leasingfahrzeug und wird im Februar 2013 wieder zurück gehen. Mit dem Fahrzeug wird die Schweiz auch nicht mehr befahren, habe in einer Woche ein neues Leasingfahrzeug.

Nun mein Anliegen, wir kann die Firma und ich mich verhalten damit ich die überzogene Strafe nicht zahlen muss. Mein Arbeitgeber würde mich soweit decken, allerdings möchte ich nicht noch ein schlimmeres Fass aufmachen. Ich reise sehr oft beruflich in die Schweiz, allerdings nicht mehr mit diesem Fahrzeug. Wenn mein Arbeitgeber angibt, das der Lenker nicht ermittelt werden kann und nicht zahlt. Was kann die Schweiz hier unternehmen? Da die mit einem Überweisungsformular auch eine Anhörung mitgeschickt haben.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße

Verkehr, Rechtsanwalt, Geschwindigkeit, Schweiz, Blitzer, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehr

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