Betreuungsgericht / Amtsgericht um Kontrolle bitten?

3 Antworten

Wenn sie geistig behindert ist, kann ja nur der Betreuer die Renovierungsarbeiten beauftragt haben.

Wenn die Reparaturen notwendig sind, müssen sie eben ausgeführt werden. Das Haus dient der Bank wohl als Sicherheit.


Nico1819  20.11.2019, 18:40

Nicht jede geistige Behinderung führt auch zwingend zur Geschäftsunfähigkeit. Kann sein, muss aber nicht unbedingt.

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Der zuständige Rechtspfleger am Betreuungsgericht hat eine Kontrollpflicht gegenüber dem Betreuer. Also am besten einfach das Amtsgericht -Betreuungsgericht- über die Vorkommnisse informieren. Dort wird dann weiteres veranlasst.

Vielleicht wurde das Haus bereits verkauft !?


JuliaKathaa 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 17:44

Nein. :-)

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Plaritma  20.11.2019, 17:46
@JuliaKathaa

Vielleicht wurde auf das Haus eine Grundschuld aufgenommen? Kredit

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JuliaKathaa 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 17:52
@Plaritma

Ich sage mal so, auf Schulden kann man nicht noch mehr Schulden kippen, sofern man kein Einkommen hat und auch schon älter ist. Da kann die Bank nicht mitgemacht haben. Vor allem müsste das auch der Betreuer in die Wege geleitet haben. Auch das kann man ausschließen. Ebenfalls den Lottogewinn :D Es geht tatsächlich nur darum, an wen man herantreten kann, damit das mal geprüft wird.

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Plaritma  20.11.2019, 17:55
@JuliaKathaa

An das AMTSGERICHT der Stadt oder des Landkreises.

Da gibt es das Betreuungsamt.

Die sind für die Betreuer und für die Betreuung zuständig.

1 x im Jahr muss der Betreuer einen Bericht dort hin senden mit Angaben zum Besitz, zu den Einnahmen sowie zu den Ausgaben der Betreuten.

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JuliaKathaa 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 17:58
@Plaritma

Aber prüft denn auch das Amtsgericht bzw. das Betreuungsgericht komische Vorkommnisse? Darum geht es mir. Wo es ist, weiß ich. Aber für „Da sind uns die Hände gebunden“ brauche ich da auch gar nicht erst hinfahren. Ich suche die klipp und klare Aussage von jemandem der sich damit auskennt, ob dann dort auch etwas passiert oder nicht.

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