Einschreiben mit Kündigung nicht zugestellt und trotzdem angekommen wie stellt sich das rechtlich da

Moin, Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht an meinen Vermieter. Dieses konnte jedoch durch die Post nicht zugestellt werden da die Vermieter nicht mehr dort wohnen. Nun nach Ablauf der Zustellung ist das Einschreiben an mich zurück geschickt worden da es die gleiche Adresse ist nur in meinen Briefkasten geworden soweit die Aussage der Post. Auf den Briefkasten von mir haben drei partein zugriff da dieses ein gemeinschaftsbriefkasten ist was durch die Vermieter so gemacht wurde. Nun habe ich dieses Einschreiben nach Ablauf jedoch nicht erhalten sondern eine nachweislich dritte Person hat das Schriftstück aus meiner Post entnommen und es in die Post der Vermieter geworfen da sie aufgelaufene Post für den Vermieter sammelt und ihm übergibt. Somit hat mein Vermieter also trotz nicht Zustellbarkeit des Einschreibens das Einschreiben dennoch erhalten.

Nun meine frage: 1. wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten? 2. durch die Zustellung welche ja nun eigentlich ja nicht erfolgt sein dürfte. Was habe ich für Möglichkeiten meine Kündigungsfrist dennoch durchzusetzen? 3. was ist bei einer solchen Konstellation rechtlich zu beachten?

Den ich habe 1. bereits eine neue Wohnung und 2. absolut kein Interesse dort weiter zu wohnen.

Über Tipps etc bin ich dankbar.

Kündigung, Miete, Einschreiben, Zustellung
Muss ein Postbote meinen Brief in meinen Briefkasten werfen oder darf er ihn vor die Tür legen?

Hi,

ich habe die Tage Laborberichte / Untersuchungsergebnisse von meinem Arzt zugestellt bekommen. (also relativ persönliche Daten - auf dem Brief stand auch persönlich/vertraulich)

Leider wurde der Brief vor unserem Mehrfamilienhaus (8Mieter) zwischen Tür und Zeitungskasten gelegt, wo er von jeder Windböe hätte weggeweht werden können. Unsere Briefkästen sind im Haus und man müsste klingeln um hinein zu gelangen. Dies tat der Bote nicht (nebenbei: Lieferdienst war brief+mehr).

Daraufhin schrieb ich eine Mail, auf die ich keine Antwort bekam. Nun 5Tage später habe ich eine zweite Mail geschickt in der ich mit rechtlichen Schritten drohte (Druck erzeugen) und bereits 10Minuten später erhilet ich diese Antwort:

"Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Mail. Eine Vorausverfügung persönlich/vertraulich gibt es im deutschen Postgesetz nicht. Die Zustellung erfolgt, wie bei jedem Standardbrief in den Briefkasten. Fast jede Gewinnwerbesendung in Deutschland wird mittlerweile mit diesem Vermerk versehen. Der Versender möchte hiermit einfach nur die Wichtigkeit seines Schreibens hervorheben. Falls der Versender wünscht, dass Sie die Sendung persönlich entgegennehmen wird er es als Einschreiben Eigenhändig versenden. Ein Verstoß gegen das Postgesetz oder das Briefgeheimnis liegt hier also nicht vor, die Zustellung erfolgte also gesetzeskonform und richtig.

Mit freundlichen Grüßen [...]"

Damit wurde auf meine eigentliche Beschwerde eigentlich gar nicht eingegangen. Somit frage ich mich, ob hier nicht doch gegen das Postgesetz verstoßen wurde, da der Brief in keinen Briefkasten geworfen wurde.

Ich ging bisher davon aus, dass einer ordnungsgemäßen Briefzustellung, der Einwurf in einen Briefkasten unterliegt. Oder reicht es, dass der Bote den Brief vor die Tür legt?

Hoffe mir kann hier jemand helfen!

Mfg Jonas

Post, Briefkasten, Postbote, Zustellung

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