Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

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Ich bin genervt von meinem Arbeitgeber - gerechtfertigt?

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Situation auf der Arbeit die mich echt genervt hat und ich frage mich, ob ich eigentlich "das Recht habe" verärgert zu sein.

Ich bin derzeit in der Ausbildung und bin von meinem kleinen Dorf (in dem es meinen technischen Beruf nicht gibt) in die Stadt gezogen. Ich bin im 2. Lehrjahr und ganz gut in der Schule, ich gebe mir viel Mühe. Bis vor kurzem war ich mit meinem Arbeitgeber voll zufrieden. Aber so langsam bröckelt die Fassade.

Um die folgende Situation geht es mir (diese ist nicht die einzige Situation die meine Kollegen und mich geärgert hat):

Ich bin von unseren Azubis eine der wenigen (wenn nicht sogar die einzige) die nicht aus der Nähe kommt und nicht mehr Zuhause wohnt. Vor der Ausbildung entschied ich mich mir von meinem Hart verdienten Geld ein iPad sowie einen Apple Pencil zu kaufen, um in der Schule voll dabei zu sein. Was mir vorher nicht bekannt war - es wurden (deutlich ältere) iPads (mit weniger Funktionen) ausgeteilt, welche wir für die Dauer unserer Schulzeit nutzen dürfen.

Ich entschied mich, mein eigenes iPad zu nutzen, da meins in den Funktionen nicht eingeschränkt ist und ich auch nach der Ausbildung nochmal in meine Unterlagen schauen kann. Nun ist mir vor wenigen Wochen mein Apple Pencil kaputt gegangen, weshalb ich nicht richtig mitarbeiten kann.

Meine Lehrerin wies mich daraufhin, dass mein Betrieb möglicherweise zu den Reparaturkosten oder dem Ersatz etwas zuzahlen könnte. Daraufhin fragte ich unsere Personalerin, die mir sagte, dass alle Azubis einen Pencil (der älteren Generation, sprich - nicht mit meinem iPad sondern dem Schul-iPad nutzbar) geschenkt bekommen hätten.

Ich habe keinen geschenkt bekommen und das wurde im Vorfeld auch nicht kommuniziert. Ich fragte daraufhin, da ich nie einen Pencil erhalten hatte, ob sie nicht den Betrag für den Pencil den die anderen bekommen haben zugeben könnten. Denn, ich finde es echt unfair, dass man mich übergangen bzw. vermutlich vergessen hat. Auch diesen Vorschlag wies sie ab. Mir wurde gesagt das sei buchhalterisch nicht möglich. Aber mit solch einer Aussage werden bei uns ständig Kollegin abgespeist.

Ich spreche natürlich auch oft mit meinen Klassenkameraden und in deren Unternehmen sind solche Dinge überhaupt kein Thema. Die bekommen Macbooks, Zusatzleistungen (€), coole Fortbildungen werden auf Messen mitgenommen - ich habe nichts bekommen und verdiene am wenigsten aus der Klasse. Das ist so frustrierend.

Ich fühle mich unfair behandelt und bin echt genervt. Ich trage durch das alleine wohnen ohnehin schon mehr kosten als die anderen.

Was meint Ihr?

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Besteht ein BaB-Zuspruch wenn man ohne festen Wohnsitz ist, aber in der Erstausbildung?

Hallo zusammen,

Besteht für mich ein Anspruch auf BAB? Meine Situation: Ich bin 24 Jahre alt und befinde mich zurzeit im 3. Lehrjahr meiner IHK-anerkannten Erstausbildung und bin seit 5 Jahren ohne festen Wohnsitz.

Eine Wohnung suche ich schon lange, jedoch vergeblich, sowie auch ein WG-Zimmer. Die letzten Jahre lebte ich bei Freunden, bzw die letzten 10 Monate bei meiner Ex-Freundin (ausgenommen die letzten 3 Wochen, seit dem bin ich bei einem Freund wieder untergebracht). Dort kann ich aber nur noch ein paar Tage bleiben weil einfach viel zu wenig Platz ist und er in naher Zukunft sein zweites Kind kriegt.

Meine letzte Möglichkeit ist das Jugendwohnheim, welches mir auch zugesagt hat, dass ich einen Platz kriegen würde. Leider ist jedoch dafür BAB notwendig, sonst muss ich auf die Straße oder zur Bahnhofsmission. Es ist egal wieviel BAB ich kriege, es muss nur genehmigt werden, dass ich es bekomme.

Das Wohnheim und meine „Meldeadresse“ , also OFW Köln auf meinem Ausweis, sind beide in Köln. Meine Arbeit ist in einem Vorort von Köln, gehört aber nicht zur Stadt Köln. Zu meinen Eltern habe ich keinen Kontakt, ich weiß nur, dass meine Mutter vor 2 Jahren Hartz4 bezogen hat, habe das aber nicht schriftlich. Von meinem Vater habe ich ebenfalls nichts schriftlich, nur dass er mir noch über 28000€ schuldet, weil er nie Unterhalt gezahlt hat. Von beiden habe ich weder eine Adresse, noch eine Telefonnummer.

Gibt es eine Chance für mich trotzdem irgendwie, dass ich BAB bekommen könnte? Vielen Dank im Vorraus!

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