Ausziehen mit 17, was steht mir zu?
Hallo liebe Community, Ich bin 17 Jahre alt und würde gerne wissen welcher Gelder mir zustehen würden, wenn ich mit 17 ausziehen würde? Ich mache eine Ausbildung.
Habt ihr gute Antworten oder wisst ihr wo man sich dafür informieren kann ?
Danke !
8 Antworten
Habt ihr gute Antworten oder wisst ihr wo man sich dafür informieren kann ?
Gute Antworten bestimmt, aber ob sie Dir gefallen?
Hallo liebe Community, Ich bin 17 Jahre alt und würde gerne wissen welcher Gelder mir zustehen würden, wenn ich mit 17 ausziehen würde? Ich mache eine Ausbildung.
Zunächst einmal will der staat das Personen unter 25 Jahren zu Hause wohnen bleiben sollen, wenn sie nicht in der Lage sind den Lebenunsterhalt selber zu bestreiten.
Dann haben Deine Eltern immer noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis Du 18 bist.
Mit 18 kannst Du einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen, wenn Du ausziehst, das setzt aber voraus das Du genügend verdienst oder Deine Eltern Dich unterstützen.
In bestimmten Fällen kann man Wohngeld oder BAB beantragen.
Google Wohngeld, Voraussetzungen
Google BAB, Voraussetzungen
MfG
Johnny
Azubis haben keinen Anspruch auf Wohngeld, siehe §20 Abs. 2 WoGG, da ein grundsätzlicher Anspruch auf BAB oder BAföG besteht.
Komisch, meine Tochter ist 18 Jahre alt, in einer Ausbildung und sie bekommt Wohngeld in Höhe von 46 euro
Sie wohnt bei Ihrer Mutter die von Hartz IV lebt.
Nur musste die Mutter als Mieterin der Wohnung den Antrag unterschreiben oder mit unterschreiben, aber das Geld geht an meine Tochter.
MfG
Das ich unter 18 nicht ohne Einverständnis meiner Eltern ausziehen kann war mir natürlich bewusst. Jedoch sieht es in Moment danach aus, dass meine Eltern das Ausziehen erlauben würden.
Die Voraussetzungen werde ich googeln. danke !
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Wenn sie dir allerdings Wohnraum anbieten, haben sie ihrer Unterhaltspflicht Genüge getan - sie müssen dir kein Bargeld geben. Das Kindergeld kannst du bekommen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.
Wenn der Ausbildungsplatz zu weit entfernt ist, kannst Du beim Amt für Ausbildungsförderung (bei Deiner Kreisverwaltung) Ausbildungsförderung beantragen.
Wenn Du im Nahbereich die gleiche Ausbildung machen könntest, wird es mit der Förderung durch die Eltern schwierig - sie müssen zwar eine 1. Ausbildung ermöglichen, aber nicht externes Wohnen finanzieren
Gar keine. deine Eltern sind Unterhaltspflichtig, das stimmt zwar. Aber sie müssen dir nicht den Auszug genehmigen oder finanzieren. Sie müssen dich zu Hause angessen unterhalten, und das kann auch in "Naturalien" geschehen; ein Recht auf Geld hast du nicht.
Das bedeutet, wenn meine Eltern mir anbieten zuHause wohnen zu bleiben ( meine Meinung einmal ausgenommen ) und ich trotzdem ausziehe und das auch darf, bekomme ich kein Unterhalt?
Also wenn deine Eltern dir den Auszug genehmigen dann müssen sie ihn freilich finanzieren.
Das bedeutet, wenn meine Eltern mir anbieten zuHause wohnen zu bleiben ( meine Meinung einmal ausgenommen ) und ich trotzdem ausziehe und das auch darf, bekomme ich kein Unterhalt?
Genau .
Dir steht der Unterhalt zu, den deine Eltern zahlen müssen, wenn sie den Auszug billigen.
Bis zum Abschluss Deiner Ausbildung sind Deine Eltern unterhaltspflichtig.
Azubis haben keinen Anspruch auf Wohngeld, siehe §20 Abs. 2 WoGG, da ein grundsätzlicher Anspruch auf BAB oder BAföG besteht.