Wenn jemand Wohngeld bezieht muss er dieses doch als Miete an den Vermieter abführen, oder? Was ist wenn man aber das Wohngeld nicht zur Entrichtung der Miete benutzt und Mietschulden aufbaut? Und wenn zwei Personen im Mietvertrag genannt sind, muss dann die zweite Person für die Mietschulden haften? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.

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