große Probleme mit dem jugendamt!

ICh habe ein recht schweres Thema,

ich bin in einer Beziehung mit meiner freundin die Bipolar hat.Ich habe sie damals kennen gelernt als ich ein bekannten im BKH besucht habe. Nach Iihrem Aufentalt im BKH haben sie meine Freundin in eine Wg der Diakonie Augsburg gesteckt, wo esdarum gehen soll Leute wieder auf zu Bauen eigendlich. Leider ist es ganz anders als erwartet. Sie Wohnt da mit echt nicht einfachen Meschen drinne die Wirklich krank sie und hilfe brauchen. Sie wurde damals Aus dem BKH endlassen weil sie stabiel ist und es Ihr wieder gut geht. Da es in der WG das total falsche Konzept für Sie ist und Sie sich da echt nicht wohl fühlt will Sie da ausziehen was Sie auch jeder zeit freiwelig darf. Jetzt kommen wir zu dem Problem!!! Das Problem ist das dabei das leider das Jugendamt die finger mit drinne hat da Sie 2 Kinder hat und die momentan bei der Schwegerin und bei der Ex- Schiegermutter leben. Das jugendamt meint zu ihr wenn sie da auszieht kommen Ihre Kinder ins Heim und Sie siht die nie wieder. Was eine echt krasse aussage ist. Jetzt hat sie die sorge das Sie da Wohnen bleiebn muss 2 bis 3 Jahre wie das Jugendamt meinte. Was ihr aberecht nicht gut tut und Sie immer mehr wieder kaput macht. Wie sollte man da am bessten vorgehen und wie kann man da gegen das Jugendamt vorgehen und können die das überhaupt so einfach? Ich wollte mich hier informieren bevor ich zum anwalt gehe und da ein haufen Geld lasse.

Ich danke jetzt schon mal für eure antworten !

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Müssen wir Mieter die Rechnung vom Sanitär bezahlen?

Liebe alle

Ich habe da mal eine rechtliche Frage… Bzw. Probleme mit der Wohnungsverwaltung und einem Sanitär.

Sachverhalt: Weil unser Wasserhahn in der Mietwohnung stetig tropfte, haben wir dies der Verwaltung gemeldet. Diese haben einen Sanitär zur Begutachtung geschickt. Der entschied, dass ein neuer Mischer/Hahn her muss, hat den Auftrag aber nicht erhalten. So installierte uns ein anderer Sanitär den neuen Wasserhahn. Danach konnten wir leider unsere Waschmaschine (welche wir von der Vormieterin übernommen haben) nicht mehr anschliessen, weil das Modell ein anderes ist. Dies haben wir der Verwaltung wieder gemeldet. Daraufhin schrieb diese mir per Mail, dass sich der erste Sanitär (also der, welcher den Auftrag nicht erhalten hatte) nochmals bei uns melden würde. So war es dann auch. Er machte telefonisch einen Termin aus und besorgte uns einen Aufsatz, den er innerhalb von 1min befestigte. Keine grosse Sache also. Danach kam aber die böse Überraschung! Wir sollen für diesen neuen Anschluss bzw. Aufsatz knapp CHF 200.- bezahlen! Der Aufsatz macht nur einen kleinen Teil aus (rund 30.-), das andere sind die Aufwandskosten des Sanitärs. Wir haben die Rechnung der Verwaltung gesendet, weil wir der Meinung sind, die hat uns den Sanitär geschickt. Die sagt aber, es sei unsere Waschmaschine, also müssen wir das zahlen. Wir haben aber NIE eine Offerte erhalten! Hätten sie zu diesem Preis auch nicht angenommen. Der Sanitär hat keinen schriftlichen Auftrag von uns. Bei ihm haben wir Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und ihm den Aufsatz retourniert. Nun sind wir gespannt auf seine Rückmeldung, denn er möchte wohl nicht auf seine Aufwandsentschädigung verzichten, denke ich. Wie sieht es hier rechtlich aus? Klar, es ist unsere Waschmaschine, aber wir haben alles brav der Verwaltung gemeldet und diese hätte uns doch informieren müssen, dass sie den Sanitär auf unsere Kosten vorbeischicken und nicht auf ihre, oder? Der Auftrag ging also in unseren Augen von der Verwaltung aus. Lohnt sich ein Rechtsvorschlag bei Zahlungsbefehl oder wie sehr ihr das? Ich kann mir das Ganze echt nicht leisten, es steht gerade eine OP an. Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir einfach einen Aufsatz in einem Fachmarkt besorgt und selber angeschraubt. Wobei das wieder zusätzliche Kosten gewesen wären, wo wir nichts für den defekten Wasserhahn konnten.

Danke & Grüsse aus der Schweiz

Wohnung, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz

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