Hallo Liebe Community!

Ich befasse mich aktuell mit der Vermietung von möblierten Apartments (Wohnen auf Zeit).

Hierbei werden befristete Mietverträge ausgestellt.

Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist. Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist.

Viele Vermieter oder Makler inserieren und vermietet allerdings Wohneinheiten weit unter 6 Monaten. In Extremfällen wird auch tage- oder wochenweise über Plattformen wie z.B. airbnb vermietet.

Aus diesem Grund scheint mir die oben genannte Steuerproblematik unlogisch. Leider konnte ich hierzu auch keine BGH Urteile o.ä. per Google finden.

Jetzt ist eure Erfahrung und Kompetenz gefragt! Was ist hierbei nun tatsächlich Fakt?!

Ich freue mich über konstruktive und nachvollziehbare Antworten von Jedermann!

Danke im voraus und beste Grüße,

Bach123