Wohngeld in der Ausbildung / warum muss ich angeben, wie viel meine Mitbewohnerin verdient?

Hallo,

ich beginne im Juli meine Ausbildung und verdiene im 1. Lehrjahr 600 EUR (brutto/monatlich).

  • Ich lebe in einer WG mit einer weiteren Person (wir sind also zu Zweit)
  • Meine Mitbewohnerin ist nicht meine Freundin (also keine Partnerschaft)
  • Der Mietvertrag lautet auf meine Mitbewohnerin (alleinige Hauptmieterin)
  • Ich wohne also bei ihr zur Untermiete (habe aber keinen Mietvertrag)
  • Gesamtmiete warm 600 EUR / monatlich für 59qm
  • Die Miete teilen wir, also zahle ich 300 EUR Miete im Monat

Jetzt fülle ich gerade den Antrag aus (Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Mietzuschuss) aus und sie wollen auch alle Einnahmequellen meiner Mitbewohnerin wissen! Sie verdient sehr viel und besitzt auch eine Immobilie, aber wir sind ja kein Paar, ich muss ja trotzdem die Miete weiterhin an sie zahlen. Außerdem weigert sie sich diese ganzen Angaben zu machen (verstehe ich auch). Die wollen für alles einen Nachweis und natürlich möchte sie nicht angeben, wie viel sie auf ihren Sparbüchern hat.

Hat jemand einen Tipp oder Erfahrungen? Muss meine Mitbewohnerin das ausfüllen? Und kann das Wohngeld abgelehnt werden, weil meine Mitbewohnerin "zu viel verdient/besitzt" und dann quasi gezwungen wird meinen Teil der Miete zu übernehmen?

PS: BAB habe ich beantragt, wurde aber abgelehnt da ich nicht zum förderungsfähigen Personenkreis gehöre.

Ausbildung, Recht, WG, Wohngeld, staatliche Unterstützung, mitbewohner, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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