Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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Krankenkasse bucht einfach immense Summe ab?

Hallo zusammen,

meine Schwester hat ein großes Problem. Ihre Krankenkasse hat vor wenigen Monaten die Familienversicherung für sie gekündigt und sie rückwirkend ab 2015 freiwillig selbstversichert, sodass sie der Krankenkasse plötzlich fast 6000 Euro Beitragszahlungen schuldet. Warum das so ist, versuchen wir momentan noch zu klären. Gegen die Rückforderung hat sie Widerspruch eingelegt.

Meine Schwester lebt aktuell in der Schweiz. Da sie sich im Ausland befindet, muss sie für ärztliche Behandlungen in Vorkasse treten und bekommt dann von der Krankenkasse eine Nachzahlung.

So, jetzt war sie bisher immer über meine Eltern familienversichert und die Krankenkasse hat nur die Bankdaten meiner Eltern, wo die Rückzahlungen für meine Schwester auch immer gelandet sind.

Sie hat der Krankenkasse kürzlich ihre Bankdaten mitgeteilt, damit keine Rückzahlung mehr den Umweg über unsere Eltern machen muss. Die Krankenkasse hat die Kontodaten aber benutzt, um die komplette Rückforderung in Höhe von fast 6000 Euro auf einmal (!!) abzubuchen. Sie ist jetzt mit über 3000 Euro im minus und ihre Karte funktioniert nicht mehr.

Wie kann das angehen?? Sie hat nie eingewilligt, dass das Geld abgebucht werden darf, der Widerspruch läuft ja noch. Sie steht jetzt mit nichts da und befindet sich in Ausbildung, das geht doch nicht?

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Nach nicht mal 24 stunden Unfall.. Wer ist schuld?

Ich schildere euch mal den Fall am besten. Ich wollte geld abheben in der nächstgelegenen örtlichen Sparkasse. Als ich ankam, war eine Parklücke in Sicht und ich fuhr auf die Höhe der Parklücke um einparken zu können und zeitgleich nahm ich wahr, dass ein anderer ausparken wollte (befinde mich auf der rechten spur und die Parkplätze sind auf der linken Seite, logischerweise links neben der linken Spur.). Also bremste ich ab, um am Parkplatz nicht vorbeizufahren und dem Fahrer dennoch die Möglichkeit zu gewähren um auszuparken. Doch er gab weiter Gas und ich hupte mehrfach, was er nicht wahrgenommen hat(Da die Straße nicht breit ist, ist man beim ausparken auch auf der Gegenfahrbahn). Dann krachte es und vor lauter schreck (erster tag mit meinem neuen baby, erster Unfall usw) räumten wir die Straße, bzw ich tat es ohne nachzudenken, weil er es auch tat, bevor überhaupt die Polizei benachrichtigt wurde. Nun sagt er, es gäbe eine Teilschuld von beiden. Laut ihm 50/50. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass mich dort keine Schuld trifft. Ich stand, setzte vorher bereits den blinker, war minimal eingelenkt (nicht mal auf der Gegenspur) und gewährte ihm vorfahrt.. Im Gespräch sagte er auch, dass er nicht geguckt hat und dass das mal passieren kann, doch das streite er kurze zeit wieder ab, dass er das gesagt hätte. Sein Auto hat an der hinteren Stoßstange nur Kratzer und keine Delle und mein Auto könnt ihr aus dem angehängten Bild entnehmen.. Was vermutet ihr, wie sollte ich vorgehen? bzw. trifft mich eine Schuld?

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